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Die Daten sind bekannt, die Befunde alarmierend, Veränderungen in den Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen trotzdem nur äußerst zaghaft. Trotz bester Voraussetzungen bleiben Frauen in der Wissenschaft weiterhin die Ausnahme, insbesondere in Führungspositionen und in den entscheidenden Gremien. Ebenso ist Gender-Forschung noch weit davon entfernt, als Innovationsthema in Wissenschaft und Lehre allgemein akzeptiert und verankert zu sein.
Diesen Missstand aufgreifend, hat die grüne Bundestagsfraktion bereits inder 16. Wahlperiode einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Dort haben wir auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen und deutlich gemacht: Angesichts des demografischen Wandels und der internationalen Wettbewerbssituation muss sich schnell etwas tun. Aufgrund der Altersstruktur des wissenschaftlichen Personals besteht nur für kurze Zeit eine Gelegenheit zum Handeln. Unser Antrag "Mehr Qualität und Exzellenz durch mehr Chancengleichheit und Gender-Perspektiven" bildete im Februar 2008 die Grundlage einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung und Forschung, die unter erfreulich hoher Publikumbeteiligung stattfand.
Zehn hochkarätige Sachverständige berieten in drei Themenblöcken zusammen mit den Ausschussmitgliedern über die Situation von Wissenschaftlerinnen hierzulande sowie über Instrumente für mehr Chancengleichheit und Qualität im deutschen Wissenschafts- und Forschungsbetrieb. Unisono kritisierten die Sachverständigen die Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft als entscheidendes Qualitäts- und Gerechtigkeitsmanko des deutschen Wissenschaftssystems. Der überproportionale Verlust an Nachwuchswissenschaftlerinnen, da waren sich alle ExpertInnen einig, führt zu massiven Einbußen an Exzellenz, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems.
Ähnliches gilt für den Bereich Gender in der Forschung: International ist längst Standard, dass Gender-Perspektiven selbstverständlicher Bestandteil viele Forschungsfragen sind. So können etwa Fehlmedikationen in der Medizin verhindert oder Produkte passgenauer auf die Bedürfnisse von Kundinnen zugeschnitten werden. Doch wer Gender nicht begriffen hat, riskiert nicht nur einen deutlich eingeschränkten Blick und entsprechend defizitäre Forschungsergebnisse. Professor Susanne Baer vom GenderKompetenzZentrum der Humboldt-Uni machte in der Anhörung eindrücklich den Zusammenhang zwischen Gender-Kompetenz und Gleichstellung klar: Vorurteilsfrei und qualitätsbezogen lässt sich über Leistung, Personalrekrutierung und -bewertung eben erst auf der Grundlage reflektierter Gender-Kompetenz urteilen. Insofern ist Gender-Kompetenz eine elementare Voraussetzung, wenn es darum geht, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den pool auf talents leistungsgerecht zu nutzen. Gleichstellung, so das Resumee von Professor Baer, bedeute, Wissenschaft fair für alle Talente zu offnen und damit auch allen Forschungsansätzen offen gegenüber zu stehen, um ein Maximum an Erkenntnis zu ermöglichen.
Dass es mit der Gleichstellung in der Wissenschaft auch schneller gehen kann, zeigt der Vergleich mit anderen Ländern, wie z.B. Schweden. Carl Jacobsson vom Schwedischen Wissenschaftsrat erläuterte, wie es über feste Zielmarken und solides statistisches Berichtswesen möglich ist, den Anteil von Frauen in der Wissenschaft nachdrücklich zu steigern. Seit Ende der 1990er Jahre setzt die schwedische Regierung jeder Universität kontinuierlich steigende Zielwerte über die Frauenanteile an den Professuren. Das Ergebnis: Der Frauenanteil an den Professuren stieg in den 11 größten Unis innerhalb von neun Jahren von 9 auf 17 Prozent.
Die ExpertInnen nannten eine ganze Reihe von Instrumenten und Maßnahmen, wie Bund, Länder sowie Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen Chancengleichheit wirkungsvoll verankern können. Entsprechend sieht Krista Sager die Bundesregierung in Zugzwang, nun endlich tätig zu werden. Auch die neue Gemeinsame Wissenschaftskommission, GWK, sei gefragt, das Thema voranzubringen. Aus grüner Sicht ist klar: Überprüfbare Vorgaben über konkrete Steigerungsquoten müssen Eingang finden sowohl in Ziel- und Leistungsvereinbarungen als auch in die forschungsbezogene Mittelvergabe. Flankiert werden muss dies von Elementen der Evaluation, Erfolgskontrolle und schnellen Reaktion, wenn Ziele nicht erreicht werden. Dazu gehört, dass Leitungen von wissenschaftlichen Einrichtungen Gleichstellung als ihre genuine Steuerungsaufgabe begreifen und künftig in die Pflicht genommen werden, eventuelle Zielverfehlungen zu begründen. Notwendig sind anonymisierte und vorurteilsfreie Leistungsbewertungen, genderbewusst reflektierte Personalrekrutierungsverfahren und die nachhaltige Implementierung von Gender-Aspekten in Forschung und Lehre.
Erst über ein ganzes Bündel von Maßnahmen könnte erreicht werden, dass endlich nicht mehr so viele leistungsfähige Frauen an unfairen Bewertungsverfahren, einer männerbündischen Arbeitskultur und inflexiblen und unattraktiven Arbeitsbedingungen scheitern.