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Gewaltschutz

4. März 2010

Existenz von Frauenhäusern sichern

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist immer noch ein großes gesellschaftliches Problem. Mit dem noch von Rot-Grün verabschiedeten Gewaltschutzgesetz können viele ihre Rechte jetzt besser durchsetzen - aber Beratungsstellen und Frauenhäuser bleiben weiterhin notwendig. Jedes Jahr fliehen 40.000 Frauen und Kinder in eines der bundesweit 360 Frauenhäuser. Diese stehen aber vor großen finanziellen Problemen, die bereits heute zu einer Einschränkung des Angebots führen. Die Kosten für die Frauenhäuser werden unter dem zunehmenden Finanzierungsdruck der Länder und Kommunen immer stärker auf die Opfer übertragen. Damit werden die Kosten der Schutzeinrichtungen zulasten der Betroffenen privatisiert und die Opfer selbst für die Folgen der erlebten Gewalt haftbar gemacht.

So müssen zum Beispiel Frauen, die keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben (Studentinnen, Azubis, Asylbewerberinnen, Rentnerinnen), ihren Aufenthalt im Frauenhaus selber finanzieren. Frauen, die diese Kosten nicht tragen können, sind von Bedürftigkeit bedroht. Dies kann misshandelte Frauen von einer Flucht in ein Frauenhaus abhalten. Daher muss der Zugang grundsätzlich unabhängig vom Einkommen und ohne Eigenbeteiligung möglich sein.

Handlungsbedarf besteht besonders in den Fällen, in denen Frauen einen Platz außerhalb ihres Wohnortes in Anspruch nehmen. Hier kommt es aufgrund kommunaler Finanzierungsvorgaben oft zu Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten wegen der Kostenübernahme. Dies gilt besonders bei Migrantinnen, die eine räumliche Beschränkung in ihrem Aufenthaltstitel haben. Müssen sie in ein Frauenhaus außerhalb ihres erlaubten Bereichs flüchten, erleben sie in den Zufluchtgemeinden immer wieder, Leistungen bestritten oder verweigert werden.

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag finden sich zu diesem Thema allerdings wieder nur Prüfaufträge. Auch im Antrag von CDU/CSU und FDP zum Internationalen Frauentag 2010 wird deutlich, dass sich die Regierungskoalition vor konkreten Maßnahmen erneut drückt. Gefordert wird nicht mehr als eine bundesweite Telefonnummer und ein Bericht zur Lage der Frauenhäuser! Stattdessen soll erst geprüft werden, ob im Rahmen der Bundeszuständigkeit überhaupt Handlungsbedarf besteht. Hier wird nur Zeit verplempert, die von Gewalt bedrohte Frauen nicht haben.

Die finanzielle Ausstattung und die qualitativen Standards von Frauenhäusern allein der Verantwortung der Länder und Kommunen zu überlassen, kann den Schutz für Opfer von Gewalt im sozialen Nahraum – mit Ausnahme einiger weniger Bundesländer – nicht ausreichend gewährleisten. Es bedarf eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Konzepts, wie bundesweit eine bedarfsgerechte Infrastruktur an Frauenhäusern sichergestellt werden kann, zu der alle von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen freien Zugang haben.

Wir fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern Gespräche zu führen, um bundesweit eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte Versorgung mit Frauenhausplätzen sicherzustellen. Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder müssen einen kostenfreien Anspruch auf Zugang zu einem Frauenhaus oder einer Schutzeinrichtung sowie die notwendige Beratung und Unterstützung erhalten. Der Zugang zum Frauenhaus muss unbürokratisch und unmittelbar unter Wahrung der Anonymität sowie barrierefrei gewährleistet wird. Dies muss auch gelten, wenn das Frauenhaus nicht im eigenen Wohnort liegt. Für Migrantinnen mit unsicherem Aufenthaltsstatus muss ebenfalls dieser Zugang ermöglicht werden, wenn erforderlich auch mit einer unverzüglichen Aufhebung der räumlichen Beschränkung im Aufenthaltstitel. Ebenso darf die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechtes führen. Die Möglichkeit einer einheitlichen gesetzlichen Regelung ist zu prüfen.

Wir Grüne werden den Bund nicht aus seiner Verantwortung entlassen: Wenn die Gespräche mit den Ländern nicht zum Erfolg führen, muss die Bundesregierung endlich selber einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Frauen einen umfassenden Schutzanspruch sicherstellt.

 

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