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Schwarz-Gelb will in der Krankenversicherung den Arbeitgeberanteil festschreiben und damit die zukünftigen Kostensteigerungen alleine den Versicherten aufladen. Die Beiträge der Versicherten wiederum sollen "einkommensunabhängig" sein und "sozial ausgeglichen werden".
Inzwischen existieren mehrere Modellrechnungen, welche Summen für den im Koalitionsvertrag versprochenen Sozialausgleich notwendig sind. Wenn statt der heute erhobenen prozentualen Beiträge (7,9% zahlen die Versicherten, 7% zahlen die ArbeitgeberInnen) eine für alle Versicherten gleich hohe einheitliche Gesundheitsprämie erhoben würde, müsste der von den Versicherten zu tragende Anteil pro Monat etwa 140 bis 150 Euro betragen. Selbstständige, die den Arbeitgeberanteil selbst zu übernehmen haben, müssten monatlich 280 bis 300 Euro zahlen. Diesen Beitrag müsste jedeR beitragspflichtige KrankenkassenversicherteR unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens zahlen. Wenn nach einem Sozialausgleich Versicherte nicht höher als bisher belastet werden sollen, dann sind für den Einstieg in dieses System jährlich mindestens 22 Mrd. Euro notwendig. Andere Berechnungen gehen sogar von jährlich 35 Mrd. Euro aus.
Für 2009 wird das Gesamtsteueraufkommen von Bund und Ländern auf etwa 484 Mrd. Euro geschätzt, davon etwa 160 Mrd. Euro aus der Lohn- und Einkommenssteuer sowie etwa 175 Mrd. Euro Umsatzsteuer. Diese Zahlen machen deutlich, dass für einen Sozialausgleich eine oder beide Steuern angehoben werden muss. Nur diese zwei "großen" Steuern könnten die notwendigen Milliarden erbringen. Diese beiden Steuern werden zwischen Bund und Ländern verteilt.
Die Mehrwertsteuer wirkt - je nach Betrachtungsweise - regressiv oder als Flattax. Eine regressive Wirkung bedeutet, dass Personen mit geringen Einkommen einen höheren Anteil ihres Einkommens für diese Steuer aufbringen müssen als Personen mit hohen Einkommen. Die Wirkung einer Flattax bedeutet, dass alle Personen einen gleichen prozentualen Anteil ihres Einkommens für diese Steuer zahlen müssen. Das heißt, die von der Koalition immer wieder für alle Steuern behaupteten positiven Umverteilungswirkungen treffen auf die Mehrwertsteuer nicht zu. Bei der Mehrwertsteuer – der größten Steuer (Anteil etwa 36%) - tragen schwache Schultern genauso viel oder mehr als starke. Dies trifft auch auf weitere Steuern zu.
Bundesgesundheitsminister Rösler behauptet immer wieder, dass es in jeder Gesellschaft einen Ausgleich zwischen Arm und Reich geben müsse. Dieser Ausgleich sei im Steuer- und Transfersystem besser aufgehoben, da dort jeder mit all seinen Einkünften nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert würde. Der Sozialausgleich via Steuern wäre nur dann gerechter, wenn die Einkommensteuer in den oberen Einkommen deutlich angehoben wird. Die FDP plant jedoch das genaue Gegenteil. Bei den dem Bund (teilweise) zufließenden Steuern tragen nur bei der Einkommenssteuer starke Schultern mehr als schwache. Die Einkommenssteuer machen jedoch nur etwa 33% der gesamten Steuereinnahmen von Bund und Ländern aus.
Die Summe von 22 bis 35 Mrd. Euro durch Steuererhöhungen für Menschen mit (sehr) hohen Einkommen zu erzielen dürfte extrem schwierig sein. Mit einer lineare Verlängerung der oberen Progressionszone (diese endet aktuell bei 42%) auf 45% lassen sich inklusive Solidaritätszuschlag gerade mal zusätzliche Steuereinnahmen von 2,36 Mrd. Euro erzielen.
Um bei der Einkommenssteuer jährliche Steuereinnahmen von 22 bis 35 Mrd. Euro zu erhalten, müsste höchstwahrscheinlich der gesamte Tarif angehoben werden. Zur Finanzierung des Sozialausgleiches wäre eine lineare Erhöhung des Einkommenssteuertarifes um etwa 3 bis 5% notwendig. Nach unseren überschlägigen Berechnungen würden in diesem Fall mindestens ein Drittel der Steuerpflichtigen, die tatsächlich Einkommenssteuer zahlen, den von ihnen benötigten sozialen Ausgleich ihrer Krankenversicherungsprämie (teilweise) selbst finanzieren.
Mit unserer Kleinen Anfrage "Gestaltung des von der Koalition geplanten steuerfinanzierten Sozialausgleichs für Krankenversicherungsbeiträge und dessen soziale Auswirkungen" gehen wir diesen ungerechten Wirkungen eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs nach.