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Kopfpauschale

4. Juni 2010

Bittere Medizin für Rösler

Koalition ratlos, Minister machtlos

Der schwarz-gelben Koalition fehlt es, nicht nur in der Gesundheitspolitik, an einem gemeinsamen Plan. Minister Rösler ist mit großen, von Anfang an nicht haltbaren, Versprechungen gestartet. Die konkreten Pläne des Ministers haben eine Halbwertszeit von wenigen Stunden bevor sie zurückgezogen werden müssen. Seine Vorschläge werden weder dem Koalitionsvertrag noch seinen großen Ankündigungen gerecht. Daher stoßen sie bei Freunden und Feinden der Kopfpauschale gleichermaßen auf großen Widerstand.

Pläne unverändert, nur Röslers Rhetorik ändert sich

Bis gestern ließ Minister Rösler nichts unversucht, um die 30 Euro, die jedeR BeitragszahlerIn zu zahlen hätte, als "Gesundheitsprämie" zu verkaufen. Seit heute lautet die Botschaft: Die "Gesundheitsprämie" soll zunächst nicht erhoben werden, der bestehende Zusatzbeitrag werde zu einer Pauschale von 15 bis 20 Euro weiterentwickelt. Worin sich die Vorschläge (außer in der Höhe) unterscheiden, ist schleierhaft. Und egal wie die Bezeichnung lautet, das Ziel ist eine Kopfpauschale.

Dieser Versuch, den alten Wein "Gesundheitsprämie" im neuen – bisher von Schwarz-Gelb verteufelten - Schlauch "Zusatzbeitrag" zu verkaufen, wird ebenfalls scheitern. Die Versicherten erkennen auch so, dass Schwarz-Gelb ausschließlich sie einseitig belastet und die Arbeitgeber schont. Dass es dabei um Milliarden geht, machen die Mehreinnahmen von 7 Milliarden Euro, die sich Schwarz-Gelb erhofft, deutlich.

Sozialausgleich existiert nicht

Unverändert behauptet Schwarz-Gelb, dass Kassenmitglieder mit kleinen Einkommen einen Sozialausgleich erhalten sollen. Bei genauerem Hinsehen entpuppen sich die Pläne als das genaue Gegenteil: Im verworfenen Konzept hätte – trotz des behaupteten Sozialausgleich – z.B. die Durchschnittsrentnerin im Westen mit 485 Euro Rente, statt heute monatlich 38 bis 46 Euro (ohne/mit Zusatzbeitrag) zukünftig mindestens 54 Euro zahlen müssen. Das wären Steigerungen um 17 bzw. 42 Prozent.

Mit mindestens so hohen Belastungen ist im neu zu erarbeitenden Konzept zu rechnen. Dort ist für den Sozialausgleich gerade einmal ein Drittel der bisherigen Summe vorgesehen.

 

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