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Gesundheitstag Süd

10. Juli 2010

Grün macht gesünder

Workshop Bürgerversicherung I

Biggi Bender führte in das grüne Bürgerversicherungsmodell und die noch offenen Punkte ein. Die Krankenversicherung blickt auf eine gut 120-jährige Geschichte zurück, die sich als stetiger Weg hin zur Versicherung aller BürgerInnen liest. Als Arbeiterversicherung gegründet, wurden sukzessive weitere Gruppen aufgenommen. Dies soll durch die grüne Bürgerversicherung mit der Aufnahme von BeamtInnen, gut verdienenden Angestellten, Abgeordneten und allen Selbstständigen vollendet werden. Der zweite zentrale Ansatz der Bürgerversicherung ist die Berechnung der Beiträge auf der Basis aller Einkommen und nicht nur der Erwerbseinkommen. Damit wäre nicht mehr die Einkommensquelle, sondern die Höhe der Einkommen ausschlaggebend.

Biggi Bender wies darauf hin, dass die erste umfassende Beschlussfassung der Grünen zur Bürgerversicherung aus dem Jahr 2004 stammt und mehrfach bestätigt wurde. Dennoch gibt es offen gehaltene Fragen, die bei einer konkreten Umsetzung beantwortet werden müssen. Auch wenn sie sehr detailliert erscheinen, in ihren Antworten spiegeln sich grundsätzliche Auffassungen zum Sozialstaat und zum Gesundheitswesen ebenso wie Zielkonflikte oder strategische Fragen zur Durchsetzung und Akzeptanz wider.

In fünf Arbeitsgruppen diskutierten die TeilnehmerInnen den Übergang zur Bürgerversicherung, die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (die Grenze, bis zu der der prozentuale Beitrag berechnet wird; BBG), die Reform der Ehegattenmitversicherung, die Zahl der Krankenkassen und wie andere Einkommensarten berücksichtigt werden sollen. Die Ergebnisse lauteten: Beim Übergang zur Bürgerversicherung müssen auch die SkeptikerInnen und diejenigen, die im Vergleich zu heute verlieren, mitgenommen werden, sonst kann das ganze Projekt scheitern. Die Höhe der BBG wurde in verschiedenen Gruppen angesprochen, eine klare Tendenz bis zu welcher Höhe angehoben werden soll, ließ sich nicht erkennen.

Bei der Abschaffung der bestehenden kostenfreien Mitversicherung von nicht erwerbstätigen EhegattInnen und LebenspartnerInnen (Beitragssplitting) wurde kontrovers darüber diskutiert, ob es Ausnahmen bei der Erziehung von Kindern und der Übernahme von Pflege geben soll. In der Tendenz wurden Ausnahmen unterstützt, die vorgeschlagene Altersgrenze von zehn Jahren für die Kindererziehung jedoch größtenteils als zu hoch befunden.

Der Vorschlag einer Einheitsversicherung, fand keinen Anklang. Wettbewerb und Leistungsvielfalt mehrerer (großer) Kassen wären im Interesse der Versicherten und PatientInnen. In der AG zur Einbeziehung anderer Einkommen wurde der Vorschlag Einführung einer Freigrenze, zum Beispiel für Zins- und Kapitaleinkommen, kritisiert und, im Gegensatz zur grünen Beschlusslage, Freibeträge gefordert. Bei Freibeträgen werden auf Einkommen unterhalb dieser Grenze generell keine Beiträge gezahlt. Bei einer Freigrenze ist dies nur dann der Fall, wenn das gesamte Einkommen unterhalb der Grenze bleibt; bei darüber liegenden Einkommen müssen auf jeden Euro Beiträge gezahlt werden.

weiter mit: Workshop PatientInnen stärker machen

Zusätzliche Information

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