Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Im bündnisgrünen Bundestagswahlprogramm 2009 heißt es "Patientinnen und Patienten müssen (…) Wahlmöglichkeiten zwischen den unterschiedlichen Behandlungsarten auch unter Einbeziehung anerkannter alternativer Behandlungsmethoden haben. Naturheilmedizin und komplementärmedizinische Angebote müssen einen gleichberechtigten Stellenwert in der gesundheitlichen Versorgung erhalten."
Unter Rot-Grün wurde in den § 2 SGB V (Leistungen) der Satz "Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen" eingefügt. Diese Einfügung wurde und wird kritisiert. Zum einen erfolgt die Kritik von GegnerInnen (wie aktuell im Spiegel) zum anderen von den BefürworterInnen der Komplementärmedizin, denen die Formulierung "nicht ausgeschlossen" zu restriktiv ist.
Wir Grünen erwarten, dass Medikamente der "Schulmedizin" nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie ihre Wirksamkeit nachgewiesen haben. Wir können und wollen – trotz hoher Sympathie für die Komplementärmedizin – dieser keinen Blankoscheck ausstellen. Auch hier ist ein Wirksamkeitsnachweis notwendig. Dieser fehlt jedoch auch für sehr viele, in der Regel sehr viel teurere, Behandlungen der klassischen Medizin. Daher müssen Ansätze gefunden werden, die den komplementärmedizinschen Vorgehensweisen - aber auch vielen anderen Bereichen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Psychotherapie, Ergo- und Physiotherapie, Operationsmethoden) eher gerecht werden. Zu dieser Frage führten die Bundestagsfraktion im April 2008 ein Fachgespräch "Komplementärmedizin auf dem Prüfstand" durch. Dass der Nachweis von Wirksamkeit und Qualität eindrucksvoll gelingen kann, zeigen die Ergebnisse der Modellversuche zur Akupunktur in Deutschland, die unter anderem auf dieser Veranstaltung vorgestellt wurden.
Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass das Bundesministerium Bildung und Forschung Forschungsvorhaben finanziert, die der Methodenentwicklung für Wirksamkeitsnachweise von alternativen Behandlungsmethoden dienen. Außerdem fordern wir gut evaluierte Modellversuche sowie eine Versorgungsforschung, die komplementärmedizinische Ansätze berücksichtigt. Hierfür müssen Forschungskapazitäten aufgebaut werden. Dies würde auch der Schulmedizin nutzen, da die Praxis (zum Beispiel Gabe mehrerer Medikamente) oft anders aussieht als in Arzneimittelzulassungsstudien.
Dem Kulturkampf gegen die Komplementärmedizin stehen die Entwicklungen in der Praxis, bei der Ausbildung von ÄrztInnen und auch die Aktivitäten der Bundesärztekammer entgegen. Von den etwa 140.000 niedergelassenen ÄrztInnen verordnen etwa 60.000 ÄrztInnen regelmäßig homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel (BPI Pharma-Daten 2009). Etwa 7.000 ÄrztInnen führen die Zusatzbezeichnung Homöopathie (Quelle DzVhÄ). Laut Aussagen der Karl und Veronica Carstens-Stiftung, bietet zum Beispiel im Sommersemester 2010 fast jede dritte Universität das Wahlpflichtfach Homöopathie an. Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Hoppe hat zusammen mit anderen das "Dialogforum Pluralismus in der Medizin" ins Leben gerufen.
Das vom SPD-Gesundheitspolitiker Lauterbach – die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits davon distanziert - geforderte Verbot der Erstattung der Homöopathie durch die gesetzliche Krankenkasse ist für uns Grüne nicht akzeptabel. Besonders verwunderlich ist die Argumentation des Kostensparens. Es scheint fast so, als glaubten die Kritiker der Homöopathie bei ökonomischen Betrachtungen doch an homöopathische Dosen: Denn nur 0,08 Prozent der Arzneimittelausgaben (also rund neun Millionen Euro im Vergleich zu 170 Milliarden Euro Gesamtausgaben der Kassen!) der gesetzlichen Kassen und 0,11 Prozent der Ausgaben der ambulanten Behandlungskosten entfallen auf die Homöopathie.