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Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant Einsparungen bei den Hausärzten. Dabei verändern sich gerade die Anforderungen an die gesundheitliche Versorgung aufgrund der wachsenden Zahl von Patienten mit chronischen Leiden und von Menschen mit Mehrfacherkrankungen. Erforderlich ist eine gute Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Ärzten, Pflegekräften und Krankenhäusern. Den Hausärzten fällt hierbei eine besondere Rolle zu: Sie sollen Patientinnen und Patienten als Lotse durch das Versorgungssystem leiten und ihre Gesamtversorgung im Auge behalten.
Wir wollen die hausärztliche Versorgung (auch Primärversorgung genannt) weiter stärken. Das betrifft vor allem die Art der Honorierung aber auch die Zusammenarbeit mit Fachärzten. Eine größere Bedeutung innerhalb der hausärztlichen Versorgung müssen beispielsweise auch Pflegekräfte bekommen. Durch diese Maßnahmen können Qualität und Wirtschaftlichkeit des gesamten Gesundheitswesens gesteigert werden.
Wir befürworten die in den vergangenen Jahren geschaffene Verpflichtung der Krankenkassen, ihren Versicherten so genannte Hausarztmodelle anzubieten und dazu Verträge mit Hausärzten abzuschließen. Im Rahmen dieser Hausarztverträge können Hausärzte durch Verbesserungen bei Qualität und Wirtschaftlichkeit auch höhere Vergütungen mit den Krankenkassen aushandeln. Das ist gut für die Patientinnen und Patienten, da die Hausärztinnen und Hausärzte so Anreize zur Verbesserung der Versorgung erhalten.
Diese sinnvolle Regelung wurde allerdings 2009 durch eine auf Druck Bayerns in das Gesetz aufgenommene Formulierung wieder konterkariert ("Lex Hoppenthaler"). Nunmehr dürfen die Krankenkassen Hausarztverträge nur noch mit solchen Anbietern schließen, die mindestens 50 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte im jeweiligen Bundesland vertreten. Wir lehnen solche Monopolverträge ab. Sie schaffen lediglich den Anreiz, hohe Vergütungen durchzusetzen. Einen echten Beitrag zur Weiterentwicklung der hausärztlichen Versorgung leisten sie nicht.
Im Zuge der von Union und FDP beabsichtigten Gesundheitsreform sollen die Vergütungen der Hausarztverträge pauschal begrenzt werden. Diese Planungen können dazu führen, dass den Hausärztinnen und Hausärzten zukünftig jeder Anreiz genommen wird, im Rahmen von Verträgen die hausärztliche Versorgung zu verbessern. Das wäre mit Blick auf die künftigen Anforderungen an das Versorgungssystem ein verheerendes Signal. Wir fordern stattdessen die Bundesregierung auf, die Verpflichtung der Krankenkassen zum Abschluss von Monopolverträgen zu streichen.