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Bürgerversicherung

11. Oktober 2010

Von der Idee zum Reformmodell

Das Gutachten zur grünen Bürgerversicherung

Steuerfinanzierung ist nicht nachhaltig und gerecht

Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden die "offenen Baustellen" der Bürgerversicherung diskutiert. Dr. Klaus Jacobs vom Wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen stellte die Vorteile eines einheitlichen Versicherungsmarktes heraus. Zentrales Argument für die Überwindung der Zweiteilung in einen gesetzlichen und privaten Versicherungsmarkt hin zu einem einheitlichen Versicherungsmarkt sei, so Jacobs, der uneingeschränkte Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu allen Krankenversicherungen sowie uneingeschränkte Wechselrechte der Versicherten zu allen Krankenversicherungen. Dabei räumte er mit gängigen Argumenten – zum Beispiel der angeblich gerechteren und nachhaltigeren Steuerfinanzierung – auf, die immer wieder neu verhandelt werden müsse. Am Beispiel verschiedener Reformprojekte zeigte er auf, wie oft und mit welchen politischen Begründungen bereits Steuerzuschüsse an die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt wurden. Von einer Kontinuität in der Steuerfinanzierung der Krankenversicherung kann deshalb keine Rede sein. Der von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptierte derzeitige Einkommensausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung gehört eben nicht in einen steuerfinanzierten Sozialausgleich, sondern muss in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Sofern es Steuerzuschüsse für die Krankenversicherung geben sollte, sollten diese zweckgebunden verausgabt werden, etwa für die Finanzierung der Beiträge für Kinder und Jugendliche.

Jacobs stellte fest, das von Schwarz-Gelb propagierte Kostenerstattungsprinzip funktioniert im System der Krankenversicherung nicht, auch die Mehrheit der privat Krankenversicherten steht der Kostenerstattung kritisch gegenüber. Deshalb muss das Sachleistungsprinzip aufrecht erhalten bleiben. Schließlich bildet der Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung ein konstitutives Moment, mit dem – anders als in der privaten Krankenversicherung – unter anderem Qualitätseffekte erzielt werden könnten.

Mehr Bürokratie durch beitragsfreie Mitversicherung?

Professor Dr. Stefan Greß von der Fachhochschule Fulda widmete sich in seinem Beitrag der Beitragsbemessung und beitragsfreien Mitversicherung in der Bürgerversicherung und den Auswirkungen der Bürgerversicherung. Dabei sprach er an, inwieweit die strukturelle Einnahmeschwäche der GKV-Finanzierung beseitigt und die Gerechtigkeit der Finanzierung erhöht werden könnten. Insbesondere die schrittweise Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze könnte zu höheren Einnahmen und mehr Gerechtigkeit in der Finanzierung beitragen. Eine vollständige Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze sei hingegen verfassungsrechtlich problematisch, so Greß. Durch ein Beitragssplitting bei Ehe- und Lebenspartnern könnte ebenfalls eine gerechtere Finanzierung erreicht werden. Kritisch äußerte sich Greß zum Vorschlag der Bundestagsfraktion, pflegende und erziehende Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner beitragsfrei mitzuversichern. Hier würden sich problematische Abgrenzungsfragen zwischen Pflegenden und Nicht-Pflegenden sowie zwischen Erziehenden und Nicht-Erziehenden einstellen. Zudem sei ein solches Verfahren mit extrem hohen Bürokratiekosten verbunden. Im Ergebnis sprach sich Greß für eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze aus. Zusätzlich müssten weitere Einkommensarten berücksichtigt und ein Beitragssplitting für bislang beitragsfrei mitversicherte Erwachsene eingeführt werden. Schließlich müsse ein Stufenmodell bei der Beitragsbemessung umgesetzt werden.

Die Zukunft liegt im gemeinsamen Versicherungsmarkt

In der von Biggi Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik, moderierten Diskussion ging es zunächst um die Frage, ob in Deutschland ein pluraler Versicherungsmarkt oder eine Einheitsversicherung notwendig und sinnvoll sei. Klaus Jacobs argumentierte, dass in einem System mit verschiedenen Krankenkassen größere Qualitäts- und Effizienzeffekte erzielt werden könnten, als in einem zentralistisch-planwirtschaftlich organisierten Versicherungssystem.

Diskutiert wurde zudem, wie "attraktiv" die Bürgerversicherung für die bislang privat Versicherten sein könne. Für Heinz Rothgang könne die Bürgerversicherung insbesondere dann für Beamtinnen und Beamte sinnvoll sein, wenn die Beihilfe in einen Arbeitgeberanteil umgewandelt werde. Fast alle privat Versicherten würden in der Bürgerversicherung nicht schlechter gestellt, als in der privaten Krankenversicherung. Schließlich biete die private Versicherung nicht in allen Bereichen Vorteile, wie etwa bei bei den Rehabilitationsleistungen, die häufig nicht finanziert werden. Politisch werde man eine Bürgerversicherung jedoch nicht gegen die privaten Krankenversicherungen durchsetzen können. Ein politischer Kompromiss könne im Zusatzversicherungsmarkt liegen, den man Unternehmen eröffnet. Im Gegenzug müssten die Unternehmen ihren Widerstand gegen die Bürgerversicherung aufgeben.

Thematisiert wurde die Erwartungshaltung der Leistungserbringer, die, wenn man Entlastungen durch die Bürgerversicherung verspreche, Ansprüche auf höhere Honorare, Ausgleichszahlungen für die privat Versicherten oder die Ausweitung des Leistungskataloges stellen würden. Hier müsse entschieden werden, welchen Ausgleich man zugestehen möchte und wie der Leistungskatalog gestaltet werden solle.

Deutlich wurde, dass ein schlüssiges und der Bevölkerung vermittelbares Konzept einer Bürgerversicherung notwendig ist, in dem das Verhältnis von gesetzlicher und privater Krankenversicherung geregelt ist. Dabei sei das Verhältnis von gesetzlichem Leistungskatalog und privaten Zusatzversicherungen schwierig. Möglicherweise müssten Leistungen ausgegliedert und privat abgesichert werden.

Fritz Kuhn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Moderator des Fachgepräches, betonte die Vermittelbarkeit der Bürgerversicherung. Wichtig sei für die Menschen, dass die Bürgerversicherung in der Umsetzung möglichst einfach und praktikabel sein sollte. Unnötige Bürokratie müsse im Interesse der Versicherten vermieden werden.

Bürgerversicherung ist nicht nur Profilierung in der Opposition

Abschließend machte Biggi Bender noch einmal deutlich, dass die Umsetzung der Bürgerversicherung bei einer Regierungsbeteiligung der Grünen zentrales gesundheitspolitisches Ziel sei. Dabei wolle man den Bürgerinnen und Bürgern nicht das Paradies versprechen, sondern die Auswirkungen deutlich kommunizieren. Die weitere Debatte, insbesondere zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze und zum Beitragssplitting sowie zum Einbezug der Privatversicherten werde auf dem grünen Parteitag in diesem Herbst ebenso wie auf der "Gesundheitstour" der Bundestagsfraktion durch alle Bundesländer fortgesetzt.

 

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