Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Studierwillige, die sich direkt an einer Hochschule für einen Studienplatz bewerben, erleben seit geraumer Zeit einen aberwitzigen Missstand: Weil Studienplätze in vielen Fächern knapp sind, gelten mittlerweile für jeden zweiten Studiengang örtliche Zulassungsbeschränkungen. Gleichzeitig bleiben aber vielerorts bis zu 20 Prozent dieser Studienplätze unbesetzt. Grund für diese Verschwendung von Lebenszeit, Ressourcen und Bildungschancen ist das unorganisierte Nachrückverfahren zwischen den Hochschulen. Die Studierenden bewerben sich an mehreren Hochschulen, wenn sie an einer angenommen werden, fallen sie bei den anderen aber nicht automatisch aus der Liste der Nachfragenden. So zieht sich der Prozess der Zusagen und Absagen von Hochschulen und Studierenden bis weit ins Semester hinein, so dass dann Studienplätze unbesetzt bleiben.
Bundesbildungsministerin Schavan hatte im April 2009 zusammen mit ihren LänderkollegInnen und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vereinbart, zum Wintersemester ein provisorisches Zulassungsverfahren auszuprobieren. Es sieht lediglich eine Harmonisierung der Zulassungstermine sowie die Einrichtung eines Internetportals vor. Eine solche unverbindliche Online-Tauschbörse für "Rest-Studienplätze", die trotz Zulassungsbeschränkung frei geblieben sind, kann das Durcheinander aus Mehrfachbewerbungen und Missmanagement aber nicht beheben. Denn mit dieser Vereinbarung wird weder garantiert, dass sich bundesweit alle Hochschulen an dem neuen Verfahren beteiligen, noch dass sie ihre Kapazitäten tatsächlich ausschöpfen. Mit den getroffenen Absichtserklärungen bleibt der Anspruch der Studierenden auf ein funktionierendes Hochschulzulassungssystem unerfüllt.
Das Problem der Mehrfachbewerbungen und dadurch ungenutzt bleibender Studienplatzkapazitäten muss bundeseinheitlich gelöst werden. Schon jetzt zeichnet es sich ab, dass ohne verbindliche Teilnahme der Hochschulen ein Wirrwarr unabhängig voneinander existierender Zulassungsverfahren entstehen wird. So haben dreizehn Hochschulen angekündigt, ihr eigenes Vermittlungssystem einzurichten und sich weder am Übergangsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung ("ZVS-neu") noch an dem von Ministerin Schavan und der HRK ausgehandeltem Verfahren beteiligen zu wollen. Solche Insellösungen reichen nicht, sondern entwerten alle Bemühungen um gemeinsame Lösungen.
Angesichts doppelter Abiturjahrgänge, die im Herbst 2009 erstmals ihren Platz an den Hochschulen suchen, wird sich die fatale Situation für Studieninteressierte weiter zuspitzen. Diese im Sinne der Studierenden inakzeptable Lage muss unverzüglich beseitigt werden –zumal seit Jahren der bekannt ist, dass in den nächsten Jahren viele zusätzliche Studierwillige an die Hochschulen kommen wollen. Als Sofortmaßnahme müssen die Hochschulen dazu veranlasst werden, ihre lokalen Numeri Clausi abzusenken.
Verantwortlich für das Drunter und Drüber bei der Hochschulzulassung sind die große Koalition und die Bundesregierung, der an dieser Stelle jeglicher Gestaltungswille fehlt. Der Bund muss seine Kompetenz endlich nutzen, Zulassung und Abschlüsse zu regeln. Wir fordern die Bundesregierung auf, mit den Ländern einen Staatsvertrag auszuhandeln, der ein Verfahren für eine effiziente, transparente und gerechte Vergabe aller zulassungsbeschränkten Studienplätze sicherstellt. Ein umfassendes, komplexes und detailliertes Bundesgesetz, dessen Inhalte im offenen Widerspruch zu Positionen einzelner Länder stehen, bringt keine Lösung des Problems. Aufgrund des in der Föderalismusreform I verankerten Abweichungsrechts jedes einzelnen Bundeslands provozieren nicht-konsensuale Bundesgesetze geradezu eine abweichende Landesgesetzgebung. Damit würde genau der hochschulrechtliche Flickenteppich befördert, den es zu verhindern gilt. Einzig ein für Bund und Länder verbindlicher Staatsvertrag, der unter den kritischen Augen der Öffentlichkeit ausgehandelt wird, bietet Studienberechtigten und Studierenden eine langfristig verbindliche Mobilitätsgarantie.