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Staatsangehörigkeit

26. Februar 2010

Der Optionszwang muss weg

Wer 18 Jahre alt wird und außer dem deutschen Pass noch den eines anderen Staates hat, erhält Post von den Behörden: Gemäß § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz muss man sich zwischen 18 und 23 Jahren für einen Pass entscheiden. Wer sich nicht entscheiden mag oder das Schreiben einfach ignoriert, bekommt dann zum 23. Geburtstag einen weiteren Brief, in dem sinngemäß stehen wird: "Herzlichen Glückwunsch, ab heute sind Sie kein deutscher Staatsbürger mehr."

Das ist leider kein schlechter Witz. Zwar wurde das Staatsangehörigkeitsrecht 1999 unter Rot-Grün gründlich modernisiert und das Geburtsrecht eingeführt, damit in Deutschland geborene Kinder nichtdeutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an erhalten. Vom neuen Recht profitierten neben Neugeborenen auch Kinder, die im Jahr 2000 bis zu zehn Jahre alt waren. Aber der schwarz-gelbe Bundesrat hatte der Reform damals nur unter der Bedingung zugestimmt, dass bei Volljährigkeit gewählt werden muss zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und derjenigen der Eltern. Seit Januar 2008 gibt es die ersten jungen Erwachsenen, die vom sogenannten Optionszwang betroffen sind, von Jahr zu Jahr werden es mehr. Die Folgen: Viel Arbeit für Behörden und Verwaltungsgerichte, große Verunsicherung der jungen Erwachsenen, die hier als Deutsche aufgewachsen sind.

Integrationspolitisch ist der sogenannte Optionszwang völlig verfehlt. Integration bedeutet Teilhabe durch gleiche Rechte und Pflichten. Um dies zu erreichen, müsste der Erwerb der Staatsbürgerschaft gefördert werden, nicht ihr Verlust.

Schon in der 16. Legislaturperiode haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir die Streichung des Optionsmodells vorgeschlagen haben. Das blamable Ergebnis der Abstimmung im Bundestag: Nur sechs Abgeordnete der SPD und eine Abgeordnete der FDP wagten es, für die Abschaffung des Optionzwangs zu votieren!

Dabei hatten auch die beiden liberalen ehemaligen Ausländerbeauftragten, Liselotte Funcke und Cornelia Schmalz-Jacobsen einen Aufruf unterzeichnet, in dem klar gesagt wird: Das integrationspolitische Signal des sogenannten Optionszwanges ist "fatal". Und weiter: "Wir wollen und dürfen aber diese jungen Menschen mit ihren zahlreichen Talenten nicht verlieren. Weil sie zu uns gehören. Und wir zu ihnen. Ein schneller Verzicht auf den Optionszwang würde eine ungerechte Behandlung dieser Jugendlichen beenden und ein negatives integrationspolitisches Signal verhindern. Deshalb muss die Optionspflicht abgeschafft werden – und das Geburtsortsrecht bleiben". So ist es.

Wie in vielen anderen Bereichen enthält die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP auch hier nur einen schwammigen Prüfauftrag - ohne Richtung und zeitliche Vorgabe. Die Konsequenz: In der Zwischenzeit werden weiter Tausende von jungen Menschen zu Deutschen auf Abruf. Wir sagen der Koalition: Jetzt ist die Zeit zu handeln! Deshalb haben wir unseren Gesetzentwurf erneut in den Bundestag eingebracht.

 

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