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Dem eigenen Anspruch von Schwarz-Gelb, "klar definierte und überprüfbare Ziele" für die Integrationspolitik festzulegen, wird der Koalitionsvertrag in keiner Weise gerecht. Das Prestigeprojekt der Integrationsbeauftragten – der Nationale Integrationsplan (NIP) – soll wie so Vieles auf unbestimmte Weise weiterentwickelt werden. Das ist ein deutliches Eingeständnis des bisherigen Versagens von Frau Böhmer.
Das neue Spielzeug der Koalition heißt Integrationsvertrag. Wozu es diesen geben und wer für die "Festlegung der notwendigen Integrationsmaßnahmen und deren kontinuierliche Prüfung" zuständig sein soll, bleibt offen. Beim Ehegattennachzug werden die Maßnahmen wohl auch künftig mit dem Erlernen der deutschen Sprache im Heimatland beginnen. Von einer Härtefallklausel ist hier keine Rede mehr. Bei den Integrationskursen sollen weder die maximale Gesamtstundenzahl noch die Vergütung der Integrationskursträger erhöht werden. Beides wäre dringend erforderlich gewesen, aber hier hätte man in der Integrationspolitik tatsächlich Geld in die Hand nehmen müssen.
Die neue Koalition sagt "Ja" zu mehr Pflichten für Ausländerinnen und Ausländern und "Nein" zu deren Rechten. Man sucht im Koalitionsvertrag vergeblich nach einer zunächst diskutierten erleichterten Einbürgerung und findet auch kein kommunales Ausländerwahlrecht. Auch der Optionszwang, nach dem hier geborene Ausländerinnen und Ausländer sich nach dem 18. Geburtstag zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und derjenigen ihrer Eltern entscheiden müssen, bleibt und soll lediglich überprüft werden. Von einer liberalen Handschrift kann nicht die Rede sein. Schwarz-Gelb will "die Anstrengungen zur Verhinderung von Scheinehen" intensivieren und deshalb die Verlängerung Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre prüfen. Damit werden binationale Ehen abermals unter Generalverdacht gestellt. Das ist skandalös!
Das Leib-und-Magen-Thema der FDP "Arbeitsmigration" scheint beim Koalitionspartner wenig Zustimmung gefunden zu haben. Vor allem über den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt von ausländischen Hochqualifizierten und Fachkräften wird nachgedacht. Die "klaren und transparenten Kriterien" hierfür müssen wohl noch entwickelt werden. Dies ist keine ganzheitliche Reform der Zuwanderungssteuerung. Ein durchdachtes Konzept wie zum Beispiel ein Punktesystem sieht anders aus.
Aussagen zur Verbesserung des Asylverfahrens und den Aufenthaltsbedingungen für Flüchtlinge gibt es keine. Die Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird lediglich zur Arbeitsaufnahme gelockert, eine Abschaffung – wie zuvor von der FDP gefordert – ist das nicht. Lediglich evaluiert werden das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz und die Abschiebehaftbedingungen. Stattdessen wird eine Visa-Warndatei eingeführt, die unter bestimmten Voraussetzungen auch die Daten zu Einladern speichert.
Die Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete soll zwar verlängert werden – zu welchen Bedingungen, welchem Zeitpunkt und ob als Fortführung der gesetzlichen Regelung, oder als IMK-Lösung bleibt offen. Ebenso die Kriterien. Die Zeit drängt, denn die jetzige Regelung läuft zum 31. Dezember 2009 aus. Dass es sich bei den Betroffenen nicht um irgendwelche Verwaltungsvorschriften handelt, ist bei der Koalition noch nicht angekommen.
Zu europäischer Flüchtlingspolitik, wie zum Beispiel Verantwortungsübernahme Deutschlands durch die Auflage von Flüchtlingsaufnahme-Programmen oder die Einführung menschenrechtlicher Standards bei FRONTEX-Einsätzen schweigt sich Schwarz-Gelb ebenfalls aus. Dies ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung.