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56 Taliban durch Luftschlag getötet - "Zivilpersonen kamen nicht zu Schaden", so hieß es in der ersten öffentlichen Stellungnahme der Bundeswehr am 4. September 2009. Diese Aussage wiederholte der damalige Bundesminister der Verteidigung, Franz Josef Jung, in den folgenden Tagen wieder und wieder und fügte hinzu: "Ich informiere das Parlament nicht über Spekulationen, sondern über Fakten."
Heute wissen wir, dass diese "Fakten" falsch waren und bei dem Luftschlag weit mehr Menschen ums Leben kamen. Das Bundesministerium der Verteidigung selbst geht nunmehr von 102 Opfern (davon 91 Toten) aus, der ISAF-Untersuchungsbericht sogar von bis zu 142 Toten.
Wir wissen heute auch, dass unter den Toten zahlreiche Zivilisten waren, darunter Kinder und Jugendliche. "Die lückenlose Aufklärung" des Luftangriffs sei für "die ganze Bundesregierung ein Gebot der Selbstverständlichkeit" ließ Bundeskanzlerin Merkel nach dem Luftschlag verlauten, von den zivilen Opfern, über die das das Bundeskanzleramt bereits wenige Stunden nach dem Luftschlag informiert war, sprach sie nicht.
Der Umgang der Bundesregierung mit dem Luftschlag und seinen Folgen ist konfus bis irreführend. Jungs Nachfolger, Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg, hatte den Luftschlag zunächst als "angemessen" bewertet. Einen Monat später beurteilte er den Luftschlag dann als "militärisch nicht angemessen", da es bei der Entscheidung zum Luftschlag zu erheblichen Fehlern gekommen sei.
Wiederum ein dreiviertel Jahr später sieht das Bundesministerium der Verteidigung nun keinerlei Anhaltspunkte mehr für ein Dienstvergehen Oberst Kleins, der den Befehl zum Luftschlag gegeben hatte; ein Disziplinarverfahren gegen ihn werde es daher nicht geben.
Dies ist umso irritierender, da verschiedene Untersuchungen bereits übereinstimmend ergeben haben, dass es gravierende Verfahrensfehler gab.
Bündnis 90/Die Grünen werden dafür Sorge tragen, dass diese Fehler in der abschließenden Bewertung des Luftschlags im Untersuchungsbericht klar benannt werden. Nicht, um einen Sündenbock zu finden, sondern aus Verantwortung und Respekt gegenüber den Opfern sowie den Angehörigen der bei dem Luftschlag vom 3. und 4. September 2009 getöteten und verwundeten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen: Sie haben ein Recht darauf, dass wir uns überlegen, wie solche verheerenden Luftangriffe zukünftig verhindert werden können.