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Der Bund privatisiert seit 1990 das ehemalige volkseigene Vermögen der DDR, das mit dem Einigungsvertrag auf ihn übergegangen ist. Dazu gehören auch Seen. Zwar werden diese vor jeder öffentlichen Ausschreibung den Anrainerkommunen bevorzugt zum Kauf angeboten. Aber die meisten Gemeinden sind finanziell nicht in der Lage, die entsprechenden Kaufsummen aufzubringen. Darüber hinaus ist es den Menschen in ihren Regionen schwer vermittelbar, warum Seen aus dem früheren Volkseigentum der DDR auf Kosten der Steuerzahler von den Kommunen wieder zurückgekauft werden müssen.
Ein Verkaufsstopp ist daher überfällig. Die Proteste vieler Bürgerinnen und Bürger gegen geplante Veräußerungen haben gezeigt, dass die Menschen in den betroffenen Kommunen nicht länger bereit sind, die weitere Privatisierung dieses Gemeingutes hinzunehmen. Denn durch den Verkauf der Seen an Private besteht die Gefahr, dass Anrainer und Erholungssuchende Ufer, Badestellen und Stege nicht mehr uneingeschränkt nutzen können, wie das Beispiel des Brandenburger Wandlitzsees gezeigt hat.
Außerdem sind Seen von großer ökologischer Bedeutung. Fauna und Flora sollen nicht wirtschaftlichen Interessen weichen müssen. Darüber hinaus muss verhindert werden, dass sich die Wasserqualität durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege verschlechtert.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den Seenverkauf beenden. Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Gewässer im Bundesbesitz verbleiben. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn Länder, Umweltverbände oder Umweltstiftungen Gewässer zu Naturschutzzwecken erwerben wollen. Eine Weiterveräußerung muss dann vertraglich ausgeschlossen sein. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Anrainerkommunen, das Bundesamt für Naturschutz und die anerkannten Naturschutzverbände die Möglichkeit zur Stellungnahme bei entsprechenden Übertragungen.