Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Themen A-Z 
  3. Lesben & Schwule 
  4.  Artikel

Homo-Ehe

19. Oktober 2009

Gleichstellung vollenden und die Ehe öffnen

Bündnis 90/Die Grünen kämpfen seit Jahren für die volle rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare nach dem Grundsatz "gleiche Rechte, gleiche Pflichten". Die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in 2001 hat die Akzeptanz für Lesben und Schwule deutlich verstärkt. Sie ist gesellschaftspolitisch ein großer Erfolg und eine wichtige Etappe auf den Weg zu gleichen Rechten, aber noch nicht das Ziel.

Deshalb hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der vergangenen Wahlperiode den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in den Bundestag eingebracht. Damit soll klargestellt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können. So wollen nach dem Vorbild anderer Länder wie den Niederlanden, Belgien, Kanada, Spanien, Südafrika, Norwegen und Schweden die Ehe für lesbische und schwule Paare öffnen.

Im Laufe des gesellschaftlichen Wandels hat sich der Begriff von Ehe und Familie bereits geändert. Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Ehe zu verwehren. Der derzeitige Zustand stellt trotz aller Fortschritte mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Minderheiten aufgrund ihrer sexuellen Identität dar.

Darüber hinaus sind gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft das Dienstrecht des Bundes und der meisten Bundesländer, das Steuerrecht, das Adoptionsrecht, das Ausbildungs-, Ausbildungsförderungs- und Berufsrecht sowie einzelne Punkte des sozialen Leistungsrechts und des Sozialversicherungsrechts.

 

Zusätzliche Information