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Eine radikale Reform des Transsexuellenrechts ist längst überfällig. Leitbild muss die persönliche Freiheit sein, nicht irgendeine antiquierte Ordnungsvorstellung über die Geschlechter. Das geltende Transsexuellengesetz (TSG) ist fast 30 Jahre alt und entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft. Es stellt sowohl für die Namensänderung als auch für die Personenstandsänderung unbegründete Hürden auf, die die Würde und die Selbstbestimmung von transsexuellen Menschen beeinträchtigen. Bereits fünf Mal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Auch weitere Vorschriften des TSG sind verfassungsrechtlich in der Kritik.
Die große Koalition hat hier versagt. Ein völlig verfehlter Referentenentwurf zur Reform des Transsexuellenrechts wurde zurückgezogen, nachdem Interessenverbände sowie Expertinnen und Experten massive Kritik geäußert hatten. Anstatt aber die Kritik aufzugreifen und den Entwurf anzureichern, hat die große Koalition am Ende nur ein kleines Änderungsgesetz auf den Weg gebracht. Das trägt lediglich der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, künftig auf das Erfordernis der Ehelosigkeit für eine personenstandrechtliche Geschlechtsänderung zu verzichten. Die umfassende Reform des Transsexuellenrechts steht also in der neuen Wahlperiode erneut auf der Tagesordnung.
Die grüne Bundestagsfraktion hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode einen eigenen Gesetzesentwurf über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Grundrechte Transsexueller sollen in vollem Umfang verwirklicht werden, indem die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt transsexuelle Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben damit zu erschweren.
Wir wollen das Verfahren für die Änderung der Vornamen deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der AntragstellerInnen abhängig machen. Es soll auf die bisher geforderte mindestens dreijährige Dauer des "Zwangs des Zugehörigkeitsempfindens zum anderen Geschlecht" sowie auf die Bescheinigung des "irreversiblen Charakters" dieses Empfindens verzichtet werden. Das aufwändige und entwürdigende Gutachterwesen wollen wir abschaffen. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, lediglich die AntragstellerInnen selbst können letztlich über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben.
Auch das Verfahren zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit soll vereinfacht und beschleunigt werden. Der Gesetzgeber muss auf die verfassungsrechtlich unhaltbare Voraussetzung einer dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit verzichten. Ebenso soll die Personenstandsänderung nicht mehr von der deutlichen operativen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts abhängig gemacht werden. Diese Kategorie ist nicht zeitgemäß und lässt sich in einer individualistischen Gesellschaft mit pluralistischen Lebensformen nicht definieren. Die Vornamen- und Personenstandsänderung soll zudem nicht mehr beim Gericht, sondern beim Standesamt beantragt werden können.
*Der Begriff "Trans*" entspricht dem inzwischen von allen Transgruppen, -verbänden usw. getragenen Kompromiss, alle strittige Begriffe wie transsexuell, transgender, transidentisch, transgenial, intersexuell, intergeschlechtlich, zwischengeschlechtlich in einem Wort zu fassen. Inzwischen hat sich der Begriff in der Trans-Community etabliert und wurde von allen akzeptiert.