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§175

1. September 2009

Opfer des Paragraphen 175 entschädigen

Vor 40 Jahren, am 1. September 1969, wurde Homosexualität zwischen erwachsenen Männern in der Bundesrepublik Deutschland straffrei. Es ist heute kaum noch vorstellbar, aber bis dahin standen Schwule ständig mit einem Bein im Gefängnis. Es gab in der Bundesrepublik über 50.000 Verurteilungen wegen "Unzucht" zwischen Männern.

40 Jahre danach müssen die Opfer antihomosexueller Strafgesetzgebung endlich rehabilitiert und entschädigt werden. Der Bundestag muss sich seiner Verantwortung stellen, dass er jahrzehntelang Nazi-Recht in Kraft gelassen und damit Menschenrechte massiv verletzt hat. Zudem muss Deutschland auf internationaler Ebene stärker für die Achtung der Menschenrechte von Schwulen und Lesben eintreten.

Reform nach fast 100 Jahren Strafverfolgung

Am 1. September 1969 trat das "1. Strafrechtsänderungsgesetz" in Kraft. Es brachte die erste Entschärfung des Strafrechtsparagraphen 175 seit 1871, als die preußische Strafbestimmung gegen "widernatürliche Unzucht" in das Reichstrafgesetzbuch übernommen worden war. Lesbische Liebe war von §175 StGB nie erfasst. Sie war straffrei aber gesellschaftlich ebenfalls geächtet.

1935 hatten die Nationalsozialisten §175 extrem verschärft. In der Bundesrepublik galt diese nationalsozialistische Gesetzgebung bis 1969 unverändert fort. Die Strafverfolgung schwuler Männer im demokratischen Staat war eine Monstrosität. Sie hat ganze Generationen homosexueller Bürger ins gesellschaftliche Abseits getrieben, Erpressungen aller Art ausgesetzt und um ihr Lebensglück betrogen.

Keine "moralische Billigung"

1969 hatte der damalige Justizminister in der ersten großen Koalition, Horst Ehmke (SPD), im Bundestag noch betont, dass die kommende Entkriminalisierung nicht als "moralische Billigung" missverstanden werden sollte. §175 wurde auch nicht gänzlich aufgehoben, sondern ein höheres strafrechtliches Schutzalter für homosexuelle Handlungen beibehalten. Mit dieser Strafnorm wurde weit über das Strafrecht hinaus gesellschaftliche und rechtliche Ungleichbehandlung Homosexueller weiter legimitiert. So haben Behörden in den 70er Jahren zum Beispiel Schwulenorganisationen die Durchführung von Infoständen verboten.

Die Grünen haben nach ihrem Einzug in den Bundestag 1983 als erste Partei Gesetzesinitiativen zur vollständigen Streichung des §175 in den Bundestag eingebracht und die Gleichstellung Homosexueller auf die Tagesordnung gesetzt. Die Kohl-Regierung leistete hartnäckigen Widerstand. Erst 1994 wurde §175 StGB endgültig gestrichen – im Zuge der deutschen Einheit. Die DDR hatte nämlich noch 1989 ihre entsprechende Vorschrift aufgehoben.

Mit dem rot-grünen Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 wurde schließlich in Deutschland das erste Gesetz zu gleichgeschlechtliche Beziehungen erlassen, das Homosexuellen keine Rechte beschnitt, sondern zuerkannte. Jetzt kämpfen wir weiter für volle Gleichstellung.

Rehabilitierung überfällig

Mit über 50.000 Strafurteilen gegen Homosexuelle hat die Bundesrepublik zehntausendfach die Menschenrechte eklatant verletzt. Dieses Unrecht muss aufgearbeitet, die Betroffenen müssen rehabilitiert und entschädigt werden. Das gilt auch für die Urteile in der DDR. Die DDR war 1950 zur vornazistischen Fassung des §175 zurückgekehrt, hat aber Homosexualität zwischen Erwachsenen bis 1968 nicht vollständig entkriminalisiert. Danach galten bis 1989 mit §151 StGB der DDR unterschiedliche Schutzaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen.

Unter Rot-Grün haben wir 2002 nach zähen Verhandlungen als ersten Schritt die Aufhebung der Urteile nach §175 in der NS-Zeit erreicht. Nun wollen wir auch die Menschen rehabilitieren, die nach 1945 Opfer der Strafverfolgung wurden. Die Strafbarkeit von Homosexualität ist ein klarer Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, ebenso die Beibehaltung unterschiedlicher strafrechtlicher Schutzaltersgrenzen für Homo- und Heterosexualität. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mittlerweile ausdrücklich festgestellt. Wir wollen sämtliche Urteile wegen homosexueller Handlungen zwischen 1945 und 1994 aufheben, die nach der Rechtsprechung des EMGR als menschenrechtswidrig anzusehen sind. Die Verfolgten müssen eine angemessene Entschädigung erhalten. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. CDU/CSU, SPD und FDP haben das vor wenigen Monaten im Bundestag noch abgelehnt. Wir werden das Thema in der nächsten Wahlperiode erneut auf die Tagesordnung setzen.

Menschenrechte weltweit stärken

In über 80 Staaten ist Homosexualität heute noch strafbar, in einigen islamischen Staaten wie Saudi-Arabien, Iran oder dem Sudan droht sogar die Todesstrafe. Gerade angesichts seiner Geschichte hat Deutschland eine besondere Verantwortung, für die Menschenrechte von Schwulen und Lesben einzutreten. Die Bundesregierung muss sich viel stärker für die Entkriminalisierung von Homosexualität einsetzen. Leisetreterei darf es nicht geben.

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