Lesben, Schwule und Transgender leben heute in Deutschland so frei wie nie zuvor. Wir wollen, dass sie als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität angesehen werden. Dennoch sind homophobe Parolen im Fussballstadion, in manchen Musikszenen und besonders auf dem Schulhof immer noch Alltag. Auch Berichte über antihomosexuelle Gewalttaten reißen nicht ab.
Deshalb setzen wir uns für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie ein: Prävention antihomosexueller Gewalt, breite gesellschaftliche Bündnisse für Akzeptanz, viel mehr Information in Schule und Jugendarbeit. Sowohl in Unterrichtsinhalten als auch im Schulalltag muss deutlich werden: Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intersexuelle Menschen sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt, sie sind gleichwertig und gleichberechtigt.
Ohne volle Gleichberechtigung bleibt jedes Reden über Toleranz heiße Luft. Schwulen und lesbischen Paaren fehlt noch manches Stück zum Glück. Wir kämpfen für volle Gleichstellung nach dem Grundsatz "gleiche Rechte, gleiche Pflichten". Besonders im Steuer- und Beamtenrecht gibt es noch massive Ungleichbehandlung. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft hat die Akzeptanz von Lesben und Schwulen deutlich verstärkt. Jetzt wollen wir die Gleichstellung vollenden und nach dem Vorbild anderer Länder wie Spanien, Belgien, Schweden, Norwegen oder den Niederlanden die Ehe für lesbische und schwule Paare öffnen. Ebenso wollen wir die rechtliche und finanzielle Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Familien mit Kindern ("Regenbogenfamilien") beseitigen und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht ermöglichen.
Wir stehen für eine Politik der Vielfalt und für klare Kante gegen Diskriminierung. Dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 fehlt der Biss. Wir wollen es effektiver gestalten. Und im Gleichheitsartikel des Grundgesetzes muss endlich ergänzt werden, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf.
Wir Grüne treten für eine radikale Reform des Transsexuellenrechts ein. Leitbild muss die persönliche Freiheit sein, nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter. Wir wollen die Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Personenstandes vereinfachen. Intersexuelle Menschen dürfen keinen medizinisch unnötigen Operationen zur Geschlechtsanpassung unterworfen werden.
In über 80 Staaten wird gelebte Homosexualität strafrechtlich verfolgt. In einigen islamischen Ländern droht die Todesstrafe. Deutsche Menschenrechtspolitik muss eine klare Position beziehen gegenüber Ländern, die Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen mit Füßen treten. Die Opfer früherer antihomosexueller Strafgesetzgebung in Deutschland wollen wir rehabilitieren und entschädigen. Erst 1994 wurde die letzte strafrechtliche Sonderbestimmung (§175 StGB) gänzlich aufgehoben. Der Gesetzgeber muss sich seiner Verantwortung dafür stellen, dass er menschenrechtswidrige Strafverfolgung Homosexueller jahrzehntelang nicht beseitigt hat.