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Lebenspartnerschaft

22. Oktober 2009

Großer Sieg in Karlsruhe

Durchbruch für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Grundsatzentscheidung zur rechtlichen Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe getroffen. Anlass war eine Klage gegen die Nichtberücksichtigung von Lebenspartnerschaften bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Karlsruhe hat nun entschieden: Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften müssen bei der Betriebsrente der Ehe gleichgestellt werden. Die Entscheidung weist weit über den unmittelbar verhandelten Gegenstand hinaus. Denn die vom Verfassungsgericht am Fall der Betriebsrente aufgestellten Grundsätze bringen den endgültigen Durchbruch für die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Lebenspartnerschaften mit der Ehe.

Gleichstellung von der Verfassung geboten

Karlsruhe hat klipp und klar deutlich gemacht: Unser Grundgesetz gebietet, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in vergleichbaren Lebenslagen mit Ehepaaren gleichzustellen sind. Das fordert der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes.

Ebenso deutlich stellte das Verfassungsgericht klar: Der Schutz von Ehe und Familie in Artikel 6 kann nicht als Vorwand für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen herhalten. Das ist eine klare Niederlage für die konservativen Ideologen insbesondere in der CDU/CSU. Wörtlich heißt es in der Entscheidung: "Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind."

Zerpflückt haben die VerfassungsrichterInnen auch den Einwand, die Ehe sei anders als die Lebenspartnerschaft auf Kinder ausgerichtet: "Nicht in jeder Ehe gibt es Kinder. Es ist auch nicht jede Ehe auf Kinder angelegt." Die "Versorgerehe" sei in der gesellschaftlichen Realität nicht mehr typusprägend. Umgekehrt betonte das Gericht, dass auch in vielen Eingetragenen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen. Das sei "keineswegs vernachlässigbar."

Grüne Strategie aufgegangen

Das Urteil zeigt: Die Grüne Strategie ist aufgegangen. Angesichts des Widerstands aller anderen Parteien waren 2001 bei Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft gleiche Rechte noch nicht in allen Bereichen durchsetzbar. Wir haben dennoch gesagt: Die Lebenspartnerschaft sollte von Anfang an gleiche Pflichten wie die Ehe vorsehen, denn nur so werden Lesben und Schwule letztlich politisch und vor den höchsten Gerichten auch gleiche Rechte erkämpfen. Das hat sich nun bewahrheitet. Nach einem Jahrzehnt Kampf ist die Ziellinie in Sicht. Erstmals hat das Verfassungsgericht nicht nur Schritte des Gesetzgebers zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen gebilligt, sondern ihnen aus der Verfassung heraus einen Anspruch auf Gleichstellung zuerkannt.

Die schwarz-gelbe Koalition ist jetzt aufgefordert, keine langwierigen Rückzugsgefechte zu führen, sondern für die vollständige Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Recht zu sorgen. Das bisher von Schwarz-Gelb zu Lebenspartnerschaften Vereinbarte ist zu wenig. Bislang ist offenbar nur die ohnehin europarechtlich erforderliche Gleichstellung im Beamtenrecht vorgesehen. Karlsruhe hat den Koalitionären nun ins Stammbuch geschrieben: Nur vollständige Gleichstellung ist verfassungskonform, also auch im Steuerrecht.