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Koalitionsvertrag

28. Oktober 2009

Janusköpfige Koalition

Hü und Hott für Lesben, Schwule und Transgender

Gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender zeigt sich die neue Koalition janusköpfig. Einerseits wollen CDU/CSU und FDP einige der Benachteiligungen schwuler und lesbischer Paare beseitigen, die sie im Bundesrat selbst herbeigeführt haben. Auf der anderen Seite wollen sie auf nationaler wie auf europäischer Ebene den gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung abschleifen.

Eingetragene Lebenspartnerschaften

Die grüne Gesellschaftspolitik hat offenbar nachhaltige Wirkung. Im Jahr 2000 hatten CDU/CSU und FDP im Bundestag noch gegen das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft gestimmt und im Bundesrat über die schwarz-gelben Landesregierungen eine Gleichstellung im Steuer- und Beamtenrecht verhindert. Jetzt wollen CDU, CSU und FDP "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht" abbauen. Auch im Beamtenrecht wollen sie die Diskriminierung beenden. Wenn Schwarz-Gelb nun die eigenen Fehler der Vergangenheit wiedergutmachen will, kann man das nur begrüßen. Allerdings hat sich die Koalition vorbehalten, alle Versprechungen zurückzunehmen, indem sie alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter "Finanzvorbehalt" gestellt hat. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, ob die Benachteiligungen tatsächlich beseitigt werden.

Nicht im Koalitionsvertrag enthalten ist das von der FDP im Wahlkampf vehement geforderte Adoptionsrecht. Es gibt auch keine klaren Aussagen zum Ende der finanziellen Diskriminierung von Regenbogenfamilien. Zwar will die Koalition Förderinstrumente direkt "in der Lebenswirklichkeit von Familien" ansetzen. Ob dies auch für Kinder in Regenbogenfamilien gelten wird, bleibt abzuwarten.

Antidiskriminierungspolitik

Einen Rollback kündigt Schwarz-Gelb in der Antidiskriminierungspolitik an. Die Koalition will das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) "im Hinblick auf einen möglichen Abbau von Bürokratielasten überprüfen". Das lässt nichts Gutes ahnen, schließlich haben Union wie FDP in der Vergangenheit gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität generell als bürokratisch diffamiert.

Darüber hinaus will die neue Regierung die von der Europäischen Kommission vorgelegte 5. Antidiskriminierungsrichtlinie ablehnen. Der neue Richtlinienvorschlag sieht vor, den bisherigen Schutz vor Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft im Alltags- und Wirtschaftsleben auch auf andere Gruppen wie Lesben und Schwule auszudehnen. Die schwarz-gelbe Koalition bekämpft damit auf EU-Ebene eine Gesetzgebung, die in Deutschland mit dem AGG bereits in Kraft ist. Sie will also im Klartext dafür sorgen, dass Lesben und Schwule zum Beispiel in Polen, Litauen oder Griechenland weiterhin weniger Rechte haben als in Deutschland.

Begrüßenswert ist, dass die Koalition "im Sinne eines kollektiven Ausgleichs für homosexuelle NS-Opfer" eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung errichten will. Als erste Maßnahme dieser Stiftung sollte freilich eine Entschädigung der Opfer des 175 StGB erfolgen, die auch nach 1945 nach Nazi-Recht verurteilt wurden. Das aber haben CDU/CSU und FDP bisher im Bundestag abgelehnt.

Transsexuellenrecht

Sehr allgemein befasst sich der Koalitionsvertrag mit dem Transsexuellenrecht. Den betroffenen Menschen will man "ein freies und selbstbestimmtes Leben" ermöglichen. Dabei soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden. Spannend wird es, wie sich die Regierungsparteien Freiheit und Selbstbestimmung im Bezug auf Transfrauen und –männer vorstellen.

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