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Auf Initiative unserer Fraktion fand am 21. April im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zur Ergänzung der im Art. 3 Abs. 3 GG verankerten Diskriminierungsverbote um das Merkmal sexuelle Identität statt. Ein solcher Diskriminierungsschutz ist bereits in mehreren internationalen Abkommen, wie zum Beispiel in der Grundrechtecharta der EU, in einigen Verfassungen anderer Staaten und in vier Landesverfassungen enthalten.
Angesichts der empirischen Daten, die belegen, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Identität sowohl in bestimmten gesellschaftlichen Milieus als auch im staatlichen Verhalten zu verzeichnen ist, präsentierten eine Reihe von Sachverständigen gute Argumente für die Initiative. Sie würde ein längst fälliges Bekenntnis zu den Werten der Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Transgender, trans- und intersexuellen Menschen sein. Ferner würde laut Fachleuten die Ergänzung des Diskriminierungsschutzes für den einfachen Gesetzgeber eine deutliche Zielvorgabe enthalten, die bestehenden diskriminierenden Rechtsvorschriften abzuschaffen und diese Minderheiten vor der Willkür zukünftiger zufälliger Mehrheitsentscheidungen zu schützen. Und schließlich stellte die Ergänzung ein deutliches Signal für die Gesellschaft und eine Verurteilung der vorurteilsbedingten diskriminierenden Praktiken.
Gegen einen ausdrücklichen Grundrechtsschutz wegen der sexuellen Identität sprachen sich sämtliche von der CDU/CSU und FDP berufenen Gutachter aus. Da hatte man den Eindruck, dass auftragsgemäß einfach Einwände aller Art gesammelt wurden, ohne auch nur im Geringsten auf die Konsistenz zu achten. Einerseits wurde behauptetet, dass die genannten Personengruppen keines besonderen Schutzes bedürften, da es keine nennenswerte Ungleichbehandlung mehr gebe. Auf der anderen Seite wurde der Gesetzgeber davor gewarnt, dass eine Grundgesetzänderung gleiche Rechte auch für lesbische und schwule Paare nach sich ziehen würde. Der von der FDP benannte Gutachter Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Universität Heidelberg, warnte den Bundestag ausdrücklich, gegenüber Homosexuellen auf einen "Spielraum" für "Differenzierung" zu verzichten. Anders ausgedrückt: Der Staat soll sich ein Recht auf Diskriminierung reservieren.
Es wurden sämtliche nur erdenklichen Vorurteile bemüht. Kein Argument war zu abstrus. So wurde geraunt, eine Verfassungsergänzung könnte Sodomie, Pädophilie oder Polygamie begünstigen. Dabei existiert das gleiche Diskriminierungsverbot, das wir für die Verfassung fordern, längst in der Europäischen Grundrechtecharta, die von Bundestag und und Bundesrat jeweils mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurde. Ebenso gibt es in anderen Staaten seit vielen Jahren ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung, ohne dass es irgendwo zu den befürchteten Effekten gekommen wäre.
Besonders schrill war das von Prof. Dr. Winfried Kluth, Universität Halle-Wittenberg, vorgetragene Argument, eine solche Verfassungsänderung würde die Integration der muslimischen Mitbürger erschweren, da diese sich dann schwerer täten, sich zur Verfassungsordnung zu bekennen.
Die Sachverständige Prof. Dr. Susanne Baer von der Humboldt-Universität zeigte sich daher erschüttert, wie wenig ihre Kollegen von der Empirie der Diskriminierung wüssten. Die Sachverständigen-Anhörung machte geradezu exemplarisch deutlich, wie weit verbreitet gerade die Weiße-Kragen-Variante von Diskriminierung noch ist. Homosexualität wird denunziatorisch in die Nähe von Pathologie gerückt. Gleichzeitig wird Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen das Recht auf Gleichberechtigung explizit abgesprochen, aber treuherzig versichert, das habe mit Diskriminierung überhaupt nichts zu tun. Dieser Auftritt der CDU/CSU- und FDP-nahe Gutachterriege (nebenbei: alles nur Männer) belegt eindrucksvoll die Notwendigkeit, auch in der Verfassung für klare Verhältnisse zu sorgen.
Historisch ist der 3. Absatz des Gleichheitsartikels die Antwort auf die nationalsozialistische Verfolgungspolitik. Zwei Verfolgtengruppen wurden von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes damals nicht aufgenommen: Behinderte und Homosexuelle. Ihr Verfolgungsschicksal wurde erst Jahrzehnte später aufgearbeitet und anerkannt. 1994 wurde das Grundgesetz um ein Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderungen ergänzt. Bei den Homosexuellen sträuben sich Konservative und Liberale bis heute.