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Im Deutschen Bundestag wurde eine Reform des §130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) beschlossen. Allerdings hat die Koalition ein Zwei-Klassen-Gesetz geschaffen. Der neu gefasste Paragraph sieht vor, Volksverhetzung wegen der Zugehörigkeit zu einer rassischen, religiösen oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe explizit unter Strafe zu stellen. Unerwähnt bleiben hingegen Schwule und Lesben, Transsexuelle oder Menschen mit Behinderungen, die ebenfalls von Hass-Attacken häufig betroffen sind.
Jede Form von Menschenfeindlichkeit ist gleichermaßen widerlich und klar zu verurteilen. Deshalb verbietet das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu Recht neben Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung ebenso Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters oder einer Behinderung.
Die grüne Bundestagsfraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht, der alle besonders gefährdeten Gruppen umfasst: über die bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung Genannten hinaus insbesondere auch Opfer von Sexismus, Homophobie sowie Menschen mit Behinderung und ältere Menschen. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum die Koalition beim Volksverhetzungs-Paragraphen von dem Kriterienkatalog des AGG abweicht.
Hinsichtlich sexueller Identität hat das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 18. Juni 2006 betont, dass "Homophobie als auf Vorurteilen basierende irrationale Furcht vor und Abneigung gegen Homosexualität und Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle definiert werden kann, ähnlich wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Sexismus". Und in vielen anderen europäischen Staaten ist das schon Standard. Nach Angaben der EU-Grundrechteagentur haben bereits 13 EU-Staaten Aufstachelung zum Hass gegen Schwule und Lesben als Straftatbestand oder als verschärfenden Umstand in ihre Strafgesetze aufgenommen.