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Intersexuelle Menschen sollen als ein gleichberechtigter Teil unserer vielfältigen Gesellschaft anerkannt und dürfen in ihren Menschen- und Bürgerrechten nicht eingeschränkt werden. Als intersexuell werden Menschen bezeichnet, bei denen Chromosomen und innere oder äußere Geschlechtsorgane nicht übereinstimmend einem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können oder die in sich uneindeutig sind. Wissenschaftlichen Studien zufolge werden in Deutschland etwa 150 bis 340 Kinder pro Jahr geboren, die als intersexuell klassifiziert werden können. Die Gesamtzahl der Betroffenen mit schwerwiegenderen Abweichungen der Geschlechtsentwicklung liegt nach Angaben der Bundesregierung bei etwa 8.000 bis 10.000. Die Verbände der Intersexuellen sprechen allerdings von einer deutlich höheren Zahl der Betroffenen.
Trotz dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse ignoriert die deutsche Rechtsordnung die Existenz intersexueller Menschen, die sowohl juristisch als auch gesellschaftlich ausgegrenzt bleiben. Nachdem wir eine Konferenz zur Situation intersexueller Menschen in Deutschland veranstaltet und viele Gespräche mit VertreterInnen der Verbände sowie mit WissenschaftlerInnen geführt haben, bringen wir Grüne als Ergebnis einen Antrag in den Bundestag ein, der der Tabuisierung der Intersexualität entgegenwirken und die betroffenen Menschen und deren Familien unterstützen soll. Darin wollen wir das Personenstandsrecht so ändern, dass ein Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde auch der Existenz von intersexuellen Menschen Rechnung tragen kann. Ebenfalls darf es bei den offiziellen statistischen Erhebungen bei der Angabe „Geschlecht“ nicht nur zwei Antworten geben. Ferner muss die Bundesregierung sicherstellen, dass das prophylaktische Entfernen und Verändern von Genitalorganen auch bei intersexuellen Kindern unterbleiben soll. Und schließlich fordern wir einen Maßnahmenkatalog, der der Tabuisierung der Intersexualität entgegenwirken und die betroffenen Menschen und deren Familien unterstützen soll.