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Öffnung der Ehe

3. August 2011

Zehn Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz

Jetzt voll die Ehe!

1. August 2001: Die ersten lesbischen und schwulen Paare werden auf dem Standesamt eingetragen. Das war ein historischer Tag. Trotz großer Widerstände aus allen anderen politischen Lagern hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen großen Erfolg für die Bürgerrechte durchgekämpft. Nach langen Jahren der Unterdrückung und Diskriminierung wurden erstmals in der deutschen Geschichte gleichgeschlechtliche Paare vom Gesetz anerkannt. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft war ein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit und damit ein Gewinn für die ganze Gesellschaft. Sie hat die Akzeptanz von Lesben und Schwulen spürbar gestärkt.

Besonders hartnäckig hat damals die CDU/CSU die rechtliche Anerkennung bekämpft. Aber auch die FDP hat seinerzeit im Bundestag gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz gestimmt. Ihr ging die vorgesehene Gleichstellung zu weit. Die unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen haben sogar vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt - und sind kläglich gescheitert. Durch die Blockade der schwarz-gelb regierten Länder im Bundesrat konnte vor zehn Jahren allerdings noch nicht in allen Bereichen Gleichstellung erzielt werden. Durch ständigen politischen Druck und durch Erfolge von schwulen und lesbischen Paaren vor Gericht konnte in den letzten zehn Jahren Stein für Stein an das Fundament Lebenspartnerschaftsgesetz angebaut werden. Beim Einkommenssteuerrecht wie beim gemeinsamen Adoptionsrecht mauert die schwarz-gelbe Koalition aber weiterhin. Wir kämpfen für den Abbau verbleibender Diskriminierung.

Wie geht es weiter?

Jetzt muss es weitergehen - und zwar mit einem neuen großen Wurf. Vor zehn Jahren war Deutschland noch Vorreiter: das erste große EU-Land mit einem Partnerschaftsgesetz. Heute haben uns viele Länder überholt. In Spanien, Belgien, Schweden, Norwegen, Portugal, Island und den Niederlanden wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, ebenso in Kanada, Südafrika und Argentinien. Das ist der Weg der Zukunft, den wir auch in Deutschland gehen wollen.

Wir wollen die Gleichstellung vollenden. Deshalb hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Bundestag eingebracht. Wir wollen Schwulen und Lesben gleiche rechtliche Rahmenbedingungen wie heterosexuellen Paaren geben.

Der Ausschluss von Schwulen und Lesben von Eheschließungen stellt eine konkrete und symbolische Diskriminierung dar. Es gibt keine haltbaren Gründe, warum der Staat Liebe zwischen zwei Menschen nach sexueller Identität unterschiedlich kategorisieren soll. Gleiche Liebe verdient gleichen Respekt!

Diskussion und Empfang zu zehn Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz

200 Gäste drängten sich am Abend des 29. Juli im Berliner Club Südblock am Kottbusser Tor. Die Bundesfraktion hatte zu Diskussion und Empfang anlässlich zehn Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz geladen. Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und "Vater des Lebenspartnerschaftgesetzes" berichtete über dessen schwere Geburt, die vielfältige Widerstände und wie es dennoch zu einem großen gesellschaftlichen wie rechtlichen Erfolg wurde.

Unter der schwungvollen Moderation von Andrea Fischer diskutierte danach eine Podiumsrunde über Bilanz und Ausblick. Inge Aßmann, langjährige Mitarbeiterin und Leiterin des Standesamtes im Berliner Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und engagiert im Bundesverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten, hatte am 1. August 2001 das erste lesbische Paar des Bezirks getraut. Sie habe sich damals sehr gefreut, neue, mitunter auch buntere Kundschaft zu bekommen. Auch wenn es noch rechtliche Unterschiede gibt, betrachten die Menschen die Eingetragene Lebenspartnerschaft als Ehe und nennen sie auch so. Frau Aßmann plädierte mit Nachdruck dafür, jetzt auch wirklich die Ehe zu öffnen.

Auch Prof. Andreas Zick Sozialforscher an der Universität Bielefeld unterstrich die positive gesellschaftliche Wirkung des Gesetzes. Angesichts immer noch bestehender Vorurteile sei gesetzlicher Schutz absolut wichtig. Er konnte aber auch mit optimistischen Zahlen für Deutschland aufwarten. Bis zu 70 Prozent befürworteten mittlerweile die Öffnung der Ehe. Diese positive Stimmung sei auch ein Erfolg des Lebenspartnerschaftgesetzes.

Schwarz-Gelb setzt im Lebenspartnerschaftsrecht nur die Punkte um, zu denen Gerichturteile die Politik ohnehin verdonnern – und selbst das nicht einmal vollständig, kritisierte Volker Beck die dürftige Bilanz der letzten beiden Jahre. Die Justizministerin kämpfe nur in Sonntagsreden, nicht aber am Kabinettstisch für Gleichstellung. Bestärkt durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts will die Bundestagsfraktion nun mit einem Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe die Gleichstellung vollenden.

Bei anschließendem Empfang mit Musik und Büffet konnten die in der Diskussion neu gewonnenen Erkenntnisse in vielen kleinen Gesprächsrunden vertieft werden.

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