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19. August 2011

Fünf Jahre Antidiskriminierungsrecht

Grüner Erfolg

Am 18. August 2006 ist das erste eigenständige Antidiskriminierungsgesetz der Bundesrepublik, das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in Kraft getreten. Nachdem alle von den Konservativen und Liberalen an die Wand gemalten Übel (Klagewellen, zusätzliche Bürokratie) ausgeblieben sind, ist es jetzt an der Zeit die Lücken im deutschen Antidiskriminierungsrecht endlich zu schließen.

Es war ein Erfolg der langjährigen Arbeit der grünen Bundestagsfraktion, die unter Rot-Grün die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien vorangetrieben und sich auf europäischer Ebene für Antidiskriminierungsregelungen eingesetzt hatte. Wegen der vorgezogenen Wahlen 2005 ist das Gesetz erst unter Schwarz-Rot und in einer leider leicht verwässerten Version verabschiedet worden.

Das AGG hat nicht nur die Rechte der Betroffenen, die Benachteiligungen  aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben, gestärkt. Vielmehr hat das Gesetz eine Antidiskriminierungskultur in deutschen Unternehmen etabliert.

Dennoch bleibt noch einiges zu tun. Insbesondere folgende Punkte muss die Bundesregierung durch ein Gesetzgebungsverfahren umgehend umsetzen:

  • Der Schutz vor diskriminierenden Kündigungen muss generell gewährleistet werden. Bislang ist der Bereich Kündigungen europarechtswidrig im AGG ausgenommen.
  • Zudem muss der Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht für Menschen mit Behinderungen verbessert werden.
  • Ferner muss die Schadenersatzregelung im AGG verbessert und europarechtskonform ausgestaltet werden.
  • Auch die Ausnahmeklausel der Kirchen muss explizit nur auf den Kernbereich der Glaubensverkündung beschränkt werden.
  • Und schließlich muss eine Verbandsklage in das AGG festgeschrieben werden, die die Rechte der Antidiskriminierungsverbände deutlich verstärkt.

     

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