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Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 2001 trotz Widerstände aus allen anderen politischen Parteien das Fundament zur rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen gelegt. Seitdem kämpfen wir für den Abbau verbleibender Diskriminierung im Sozial- und Steuerrecht und für die volle rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Familien mit Kindern ("Regenbogenfamilien").
Aber jetzt muss es weitergehen. Vor zehn Jahren war Deutschland noch Vorreiter: das erste große EU-Land mit einem Partnerschaftsgesetz. Heute haben uns viele Länder überholt. In den Ländern Belgien, Niederlande, Kanada, Südafrika, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island und Argentinien, sechs Bundesstaaten der USA (Massachusetts, Connecticut, Iowa, Vermont, New Hampshire, New York) und dem District of Columbia, sowie in Mexiko-Stadt können auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen. In vielen weiteren Ländern sind entsprechende Gesetzgebungsinitiativen angekündigt. Das ist der Weg der Zukunft, den wir auch in Deutschland gehen wollen. Deshalb hat die grüne Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Bundestag eingebracht.
Der Ausschluss von Schwulen und Lesben vor Eheschließungen stellt eine konkrete und symbolische Diskriminierung da. Es gibt keine haltbaren Gründe, warum der Staat Liebe zwischen zwei Menschen je nach sexueller Identität kategorisieren soll. Lesben und Schwulen auf Dauer nur auf das familienrechtliche Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu verweisen, vermittelt das Bild, dass es sich um Lebensgemeinschaften minderen Rechts handelt. Das wollen wir ändern.
Politische Kräfte, die Lesben und Schwule rechtlich weiterhin als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandeln wollen, schieben meist verfassungsrechtliche Bedenken vor und verweisen auf den Schutz der Ehe im Grundgesetz. Nach dem traditionellen Eheverständnis kam der Geschlechtsverschiedenheit der Ehegatten prägende Bedeutung zu. Seit einiger Zeit gibt es jedoch hinreichende Anhaltspunkte für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses. Erstens erfolgte dies durch die Einführung des Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft. In der Bevölkerung wird heute kaum mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschieden und sogar konservative Blätter schreiben meist über "Homo-Ehen". Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht selbst in einem Urteil zum Transsexuellengesetz Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts im Bereich transsexueller Menschen für verfassungsgemäß erklärt. Warum sollte es dem Gesetzgeber in den Arm fallen, wenn er dies nun für alle gleichgeschlechtlichen Paare ermöglicht? Und drittens zeigt die ständige wachsende Zahl von Rechtsordnungen, die gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen: Es gibt einen globalen Trend in den demokratischen Ländern dieser Welt hin zu einem neuen Eheverständnis. Hier sollte Deutschland sich nicht isolieren.
Der Begriff einer Ehe – wie einer Familie – unterliegt ohnehin ständig dem gesellschaftlichen Wandel. In nicht allzu ferner Vergangenheit waren hierzulande beispielsweise Ehen zwischen Katholiken und Protestanten verboten, oder bis vor wenigen Jahrzehnten in den USA Ehen zwischen weißen und schwarzen Amerikanern.
Nach jüngsten Studien sprechen sich mehr als 60 Prozent der Menschen in Deutschland für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Wir laden alle politischen Kräfte im Bundestag ein, mit dafür zu sorgen, dass dieser erfreulich breiten gesellschaftlichen Akzeptanz nun auch der Segen des Gesetzgebers folgt. Gleiche Liebe verdient gleichen Respekt!