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Der "Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien" ist ein zwischen den Bundesländern und den Rundfunkkommissionen der Länder geschlossener Vertrag. Die Landesparlamente sind an der inhaltlichen Ausarbeitung dieses kurz Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) genannten Regelwerks nicht beteiligt. Die Verhandlungen führen üblicherweise die Staatskanzleien und die Ministerpräsidenten selbst. Der JMStV regelt den Jugendschutz in allen elektronischen Medien, gemeint sind Rundfunk und Telemedien (Internet). Er enthält unter anderem Verbreitungsverbote und Verbreitungsbeschränkungen für jugendgefährdende Inhalte. Der erste JMStV vom 10. September 2002 trat am 1. April 2003 in Kraft. Am 10. Juni 2010 hatten die Ministerpräsidenten nach langen Verhandlungen eine Novelle beschlossen. Diese ist nun durch eine Ablehnung Nordrhein-Westfalens gescheitert.
Die Novelle wollte insbesondere die Wahrnehmung von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Netz für Kinder und Jugendliche erschweren. Wer Inhalte im Internet anbietet, darf extreme Inhalte gar nicht anbieten (dazu gehören Verstöße gg die Menschenwürde, Kriegsverherrlichung, sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen), darf andere schwer entwicklungsbeeinträchtigende (etwa indizierte) Inhalte nur Erwachsenen zugänglich machen und er muss bei sonstigen entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche sie nicht wahrnehmen. Welches Mittel er dafür wählt, bleibt ihm überlassen -und wäre ihm auch beim neuen JMStV überlassen geblieben. Die Idee des JMStV war, dies durch eine flächendeckende Alterskennzeichnung der Seiten im Internet einerseits und durch Jugendschutzprogramme zuhause am Rechner andererseits zu gewährleisten. Die Jugendschutzprogramme hätten dann die Alterseinstufungen erkennen und – je nach Einstellung des Programms - filtern sollen.
Das klingt zunächst schlau, weil es die Verantwortung an Anbieter und Eltern abgibt, anstatt eine staatliche Sperr-Infrastruktur zu schaffen, wie dies beim "Zugangserschwerungs-Gesetz" der Bundesregierung der Fall war. Auch wären die Alterskennzeichnung und der Einsatz des Jugendschutzprogramms kein Muss gewesen.
Technische Lösungen für den Umgang mit Inhalten im Internet zu finden, ist jedoch schwierig, es bedarf eines genauen Hinsehens hinsichtlich der Praktikabilität und der Verhältnismäßigkeit.
Keine Abwendung von der regulierten Selbstregulierung: Ein neuer Anlauf beim JMStV darf auf keinen Fall bedeuten, den Jugendmedienschutz nun in staatliche Hände zu geben, indem Jugendschutzbehörden Sperrverfügungen erlassen. Dadurch wäre rein gar nichts gewonnen. Seit dem "Netzsperren- Gesetz" ist klar, dass solcherart Versuche verfassungsrechtlich höchst problematisch sind.
Mehr parlamentarische und öffentliche Beteiligung: Die aktuelle Debatte hat deutlich gemacht: so wichtige Fragen wie der Jugendmedienschutz dürfen nicht in den Hinterzimmern der Staatskanzleien ausgeklüngelt werden. Die Parlamente müssen endlich beteiligt werden. Außerdem gibt es eine aktive Netzgemeinde, die viel technisches Know-How mitbringt und sehr genau hinsieht. Hier müssen entsprechende Beteiligungsformen gefunden werden. Die Netzgemeinde ist ihrerseits aufgefordert, ihre Kritik in konstruktive Vorschläge umzuwandeln.
Verschiedene Rechte unter einen Hut bringen: Die Debatte hat gezeigt, wie unendlich schwierig es ist, Jugendschutz einerseits und Grundrechte, die auch im Netz gelten müssen, andererseits unter einen Hut zu bringen und dabei verhältnismäßig und praktikabel zu bleiben. Dies bedeutet für alle Beteiligten eine große Herausforderung.
Internationalität im Blick behalten: Bei all dem darf die Internationalität des Netzes nicht aus dem Blick geraten. Nationale Lösungen helfen nur sehr begrenzt weiter.
Jugendmedienschutz ist mehr als Technik: Technische Maßnahmen sind immer nur eine Krücke. Sie können und dürfen Eltern nicht von der Pflicht entbinden, hinzuschauen, zu begleiten und verstehen zu lernen, was ihre Kids am PC so treiben.
Wir werden den Überarbeitungsprozess auch künftig konstruktiv begleiten, damit am Ende tragfähige Lösungen realisiert werden.