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Grüne fordern

31. März 2010

Todesstrafe weltweit abschaffen!

Am 30. März 2010 veröffentlichte Amnesty International die Statistik zur Todesstrafe 2009. Demzufolge wurden im vergangenen Jahr mindestens 714 Menschen in 18 Ländern hingerichtet und mehr als 2.000 Menschen in 56 Ländern zum Tode verurteilt.

Hinrichtungen in China

Nicht eingerechnet ist hierin die Zahl der Hinrichtungen in der Volksrepublik China, da von dort keine verlässlichen Zahlen zu erhalten sind. Nach Schätzungen von Amnesty International sind die Zahlen deutlich angestiegen und liegen 2009 bei über 10.000. Noch 2008, als in Peking die Olympischen Sommerspiele gefeiert wurden, versprach die chinesische Führung, endlich den Internationalen Pakt über bürgerlichen und politische Rechte (VN-Zivilpakt) zu ratifizieren. Artikel 6 Absatz 2 des VN-Zivilpaktes gestattet die Verhängung der Todesstrafe nur bei schwersten Verbrechen. Artikel 6 Absatz 5 setzt Mindeststandards und verbietet die Hinrichtung von zur Tatzeit Minderjährigen und von schwangeren Frauen. Die Bundesregierung muss nun mit Nachdruck gegenüber der chinesischen Regierung auf die Umsetzung ihrer eigenen Versprechen drängen und die Ratifizierung des VN-Zivilpaktes anmahnen.

Nicht nachlassen im Kampf gegen die Todesstrafe

Als einzige Länder weltweit richten Iran und Saudi-Arabien minderjährige Straftäter hin. Der Iran bricht hierdurch seine selbst eingegangenen Verpflichtungen aus dem VN-Zivilpakt. Diesen hatte Iran noch vor der islamischen Revolution ratifiziert und ist nach wie vor daran gebunden. Saudi-Arabien dagegen hat sich bislang der Ratifizierung des VN-Zivilpaktes widersetzt. Auch hier ist die Bundesregierung in der Pflicht, unter anderem ihre guten wirtschaftlichen Beziehungen zu nutzen und die saudi-arabische Staatsführung auf die Unterzeichnung des Paktes zu drängen. Dies wäre ein erster wichtiger Schritt zur Eindämmung der Todesstrafe.

Unverständlich ist, dass in den USA nach wie vor Todesurteile vollstreckt werden. Mit 52 Todesurteilen im Jahr 2009 stieg die Zahl der Exekutionen deutlich an und hob die Vereinigten Staaten auf den fünften Rang der unrühmlichen Liste der weltweiten Hinrichtungen. Das entspricht nicht der menschenrechtlichen Vorbildfunktion, die die USA eigentlich einnehmen sollten.

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet, da Artikel 2 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta (die durch den Vertrag von Lissabon nunmehr verbindlich ist) das Verbot der Todesstrafe enthält. Unverständlich ist daher, dass im lettischen Militärgesetz nach wie vor die Todesstrafe bei schweren Verbrechen in Kriegszeiten vorgesehen und Lettland wie auch Polen noch nicht das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert haben, das die Todesstrafe auch in Kriegszeiten verbietet.

Es widersprich jedem menschenrechtlichen Denken, dass die Todesstrafe noch verhängt und vollstreckt wird. Deutschland und die EU müssen verstärkt konkrete politische Initiativen ergreifen, um die Todesstrafe zurückzudrängen und schließlich ganz zu beseitigen. Wir Grünen werden die Bundesregierung hierzu stets ermahnen.

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