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Der Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu Sanitärversorgung zu jeder Zeit ist in unserer Wohlstandsgesellschaft eine alltägliche Selbstverständlichkeit, über die kaum einer nachdenkt. Dieser Luxus gilt bei weitem nicht für alle Menschen: 17 Prozent der Weltbevölkerung verfügen über keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, 40 Prozent der Weltbevölkerung fehlt es an sanitärer Grundversorgung. Die Folgen sind fatal. Weltweit stirbt alle 20 Sekunden ein Kind an den Folgen von verunreinigtem Trinkwasser und mangelnder Sanitärversorgung.
Insgesamt sterben weltweit mehr Menschen an Krankheiten, die auf verschmutztes Wasser und mangelhafte Sanitärversorgung zurückzuführen sind, als an Aids oder im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten. Die globale Wasserkrise ist daher eine der größten Herausforderungen der heutigen Zeit.
In unserem Antrag "Die Anerkennung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung weiterentwickeln", den wir am 10. Juni 2010 eingebracht haben, fordern wir die Bundesregierung auf, die Anerkennung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht weiter voranzutreiben. Eine Anerkennung ist aus unserer Sicht deshalb so wichtig, weil Einzelpersonen auf diese Weise zu individuellen Rechtsträgerinnen und Rechtsträgern werden und eine konkrete Anspruchsgrundlage erhalten. Nur so werden Staaten rechtlich dazu verpflichtet, einen angemessenen rechtlichen und administrativen Rahmen zu schaffen. Viele Staaten betrachten den Zugang zu Trinkwasser und Sanitäranlagen als menschliches Grundbedürfnis aber nicht als Recht. Anders als ein Recht muss ein Bedürfnis aber nicht notwendigerweise über rechtliche Ansprüche gewährleistet werden. Vor allem eine Anerkennung des Zugangs zu Trinkwasser und Sanitäranlagen durch die Staatengemeinschaft kann also die prekäre globale Versorgungssituation entscheidend verbessern.
Hierfür ist eine enge multilaterale Kooperation erforderlich. Die Bundesregierung hat sich auf Ebene der Vereinten Nationen (VN) bereits engagiert für die Anerkennung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung (MRWS) eingesetzt. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, ihre Vorreiterrolle auf VN-Ebene nun auch auf die EU-Ebene auszuweiten. Sie muss EU-Mitgliedsstaaten, die dem MRWS noch skeptisch gegenüberstehen, für dessen Nutzen und Mehrwert sensibilisieren. Auf EU-Ebene steht eine einheitliche Anerkennung des MRWS bislang noch aus. Gerade eine einheitliche Positionierung der EU als supranationale Organisation mit politischem Einfluss auf andere Akteure ist aber wichtig für die Stärkung des MRWS. Wir fordern: das Thema muss in den entsprechenden EU-Gremien auf die Tagesordnung gesetzt werden!
Vor allem bei der Anerkennung von Sanitärversorgung als Menschenrecht besteht noch großer Handlungsbedarf. Die Frage der Sanitärversorgung wurde im Allgemeinen Kommentar Nummer 15 des VN-Menschenrechtskomitees zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) ausgeklammert. Der Kommentar erkennt den Zugang zu Trinkwasser als Menschenrecht an und definiert staatliche Pflichten in diesem Bereich. Deswegen ist eine weitere Forderung unseres Antrages an die Bundesregierung, sich für einen eigenen Allgemeinen Kommentar zur Sanitärversorgung einzusetzen. Langfristig muss sich die Bundesregierung außerdem dafür einsetzen, dass der elementaren Bedeutung des MRWS durch eine Kodifizierung in einem Zusatzprotokoll zum VN-Sozialpakt Rechnung getragen wird.