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Am 15. Juni 2010 fand ein grünes Fachgespräch zum Thema " Die menschenrechtliche Verantwortung deutscher Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen" in den Räumen des Bundestages statt. Moderiert von Tom Koenigs, dem grünen Vorsitzendes des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, diskutierten Sachverständige und Gäste über die Fragen der Bindung von Soldatinnen und Soldaten an internationale Menschenrechtskonventionen und das Grundgesetz in bewaffneten Konflikten. Es wurde erörtert, welche Bedeutung die menschenrechtlichen und
(v.r.n.l.): Andreas Zimmermann, Heike Spieker, Tom Koenigs, Monika Lüke, Ulrich Kirschvölkerrechtlichen Vorgaben für die Einsatzrealität der Bundeswehr haben und welches Vorgehen der Bundeswehr nach dem Grundgesetz überhaupt erlaubt ist. Diskutiert wurde auch darüber, ob es Regelungslücken im humanitären Völkerrecht und im deutschen Recht gibt. Neben grundsätzlichen rechtlichen Überlegungen kamen auch ganz praktische Probleme der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz zur Sprache, so zum Beispiel die Herausforderung in Afghanistan zu erkennen, ob eine Person ein "Kämpfer" oder ein Zivilist ohne kämpferische Absicht ist.
Dr. Monika Lüke, die Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, forderte ein Streitkräftegesetz. Soldatinnen und Soldaten seien überall, auch im Ausland, an die Grundrechte gebunden. Wenn sie im Einsatz die Freiheitsrechte einer anderen Person einschränken, dürfe dies nur auf der Grundlage eines Gesetzes geschehen. Die sogenannte Taschenkarte für Soldatinnen und Soldaten mit Regeln für den Einsatz reiche als Eingriffsgrundlage nicht aus. Ein Streitkräftegesetz könne helfen, dass die Menschenrechte geachtet würden. Dazu müssten Soldatinnen und Soldaten eine stärkere Menschenrechtsbildung erhalten.
Prof. Dr. Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam schloss sich der Einschätzung von Frau Dr. Lüke an, dass eine gesetzliche Grundlage für Auslandseinsätze fehle. Das Grundgesetz gelte auch für die Bundeswehr im Auslandseinsatz. Das Bundestagsmandat reiche als Eingriffsvollmacht jedenfalls nicht aus, da es kein formelles Gesetz sei. Und das Humanitäre Völkerrecht enthalte beschränkende Regelungen, sei aber keine Eingriffsgrundlage im Sinne des deutschen Verfassungsrechts. Spätestens seit dem ATALANTA-Einsatz bewegten sich Auslandseinsätze der Bundeswehr im grundrechtssensiblen Bereich – dies erfordere jetzt eine gesetzliche Regelung.
Dr. Heike Spieker vom Deutschen Roten Kreuz erläuterte zunächst den Sonderstatus des Roten Kreuzes und ging dann konkret auf Probleme in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten ein, zu denen auch der Afghanistan-Konflikt völkerrechtlich gezählt wird. Insbesondere erläuterte sie das Problem, wie mit einer Person umzugehen ist, der zwar grundsätzlich zu den Kämpfenden zählt, sich aber im Zeitpunkt seiner Entdeckung keine Gewalt ausübt und auch nicht kurz davor steht.
Oberst Ulrich Kirsch, Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbandes, schilderte die Situation der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Er legte dar, dass die völkerrechtliche Festlegung auf einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt in Afghanistan für die deutschen Soldatinnen und Soldaten eine Erleichterung aufgrund der rechtlichen Klärung bedeutet habe. Zum Problem der Identifizierung von Kämpfenden schloss er sich Frau Dr. Spieker in der Einschätzung an, dass dies ein Problem sei, für das es bisher noch kein Patentrezept gebe. Auch er hielt eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz für sinnvoll und notwendig.
Tom Koenigs schloss die lebhafte und zum Teil kontroverse Diskussion mit der Zusicherung, dass Bündnis 90/Die Grünen weiter an diesen Fragen arbeiten werde und dabei auf den Austausch und die Unterstützung aller Beteiligten hoffe. Ziel sei es, den Schutz von Handelnden und Opfern in Auslandseinsätzen im Sinne der Menschenrechte zu verbessern, und er sei zuversichtlich, dass sich alle Anwesenden diesem Ziel verpflichtet fühlen und gemeinsam an dieser Verbesserung des Menschenrechtsschutzes arbeiten wollen.