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20 Jahre

18. März 2010

Die friedliche Revolution

Bündnisgrüne erinnern an Wegmarken des Jahres 1989/90.

Erinnerungen an den Zentralen Runden Tisch : 7. Dezember 1989

Von Gerd Poppe (MdB von 1990-1998)

Am 4. Oktober 1989 war in Berlin die Kontaktgruppe der DDR-Opposition gebildet worden, um die Kommunikation zwischen den verschiedenen alten und neuen Gruppierungen zu erleichtern und Möglichkeiten gemeinsamer Aktionen zu prüfen. In einer ersten Erklärung forderte sie die Abhaltung freier Wahlen in der DDR. In diesem Zusammenhang wurde übrigens erstmals der Begriff "Wahlbündnis 90" benutzt.

Etwa zur gleichen Zeit wurde in Bürgerbewegungen und in der Ost-SPD über einen Runden Tisch diskutiert. Vorbild war der polnische Runde Tisch vom Frühjahr 1989. Er hatte zunächst eine Machtteilung zwischen Solidarność und Kommunistischer Partei bewirkt, zu halbfreien Wahlen und schließlich zum Rücktritt der kommunistischen Regierung geführt.

Nach zwei Treffen der Kontaktgruppe am 10. und 17. November verabschiedete sie schließlich einen Aufruf zur Einrichtung des Runden Tisches, der auch an die SED und Blockparteien übermittelt wurde. Dem polnischen Muster folgend hatten wir uns für eine ähnliche Konstellation entschieden: Eine paritätische Besetzung durch die Opposition einerseits und SED/PDS sowie Blockparteien andererseits. Die Konstituierung des Runden Tisches erfolgte am 7. Dezember 1989 im Weißen Saal des Dietrich-Bonhoeffer-Hauses in Berlin.

Am Tag zuvor hatte im gleichen Saal bereits eine Begegnung der Bürgerbewegungen mit dem Dalai Lama, den wir nach Ost-Berlin eingeladen hatten, stattgefunden. Ich erinnere mich noch gut daran, wie wir als kleine Empfangsgruppe gemeinsam mit Petra Kelly am Checkpoint Charlie standen und unser Gast die Grenzkontrolle passierte. Um uns herum standen einige der "unauffälligen" Herren, deren Erscheinungsbild uns aus vergangenen Zeiten ja wohlbekannt war. Diesmal waren sie jedoch nicht gekommen, um uns zu überwachen oder zu bedrohen sondern verstanden sich offenbar als "Personenschützer".

Wegen des großen Andrangs der Medien und vieler weiterer Beobachter erwies sich der Weiße Saal für eine effektive Arbeit des Runden Tisches bald als zu klein, weshalb ein Umzug in  den Kongresssaal des Schlosses Niederschönhausen in Berlin-Pankow erfolgte.

Zu Beginn der Arbeit des Zentralen Runden Tisches wurde über sein Selbstverständnis und seine Ziele debattiert. Der Runde Tisch wollte und konnte weder Ersatzregierung  noch  -parlament sein. Sein wichtigstes Ziel war, den Demokratisierungsprozess unumkehrbar zu machen und in möglichst kurzer Zeit freie Wahlen zu ermöglichen. Ein neues Wahlgesetz musste erarbeitet werden sowie ein Parteiengesetz und ein Gesetz über die Tätigkeit von Bürgerbewegungen und Vereinen.  Auch eine neue Verfassung sollte entworfen werden. All das wollte die Opposition natürlich nicht der aus SED und Blockparteien bestehenden Volkskammer bzw. der Modrow-Regierung überlassen, deshalb wurden schon am 7. Dezember Arbeitsgruppen des Runden Tisches gebildet, die zusätzlich zu den Plenarsitzungen tagten, um diese Gesetze zu entwerfen.

Ebenfalls an diesem ersten Sitzungstag wurde von der Opposition die unmissverständliche Forderung erhoben, das Ministerium für Staatssicherheit unverzüglich aufzulösen. Demgegenüber wollte Modrow das MfS unter neuem Namen beibehalten. Dass sich die Opposition und die für die Auflösung demonstrierenden Bürgerrechtsgruppen schließlich durchsetzen konnten, gehört sicher  zu den positiven Ergebnissen der Arbeit des Runden Tisches.

Das neue Wahlgesetz wurde zügig erarbeitet, dabei zeigte sich jedoch bereits, dass sich die Kräfteverhältnisse am Runden Tisch nach und nach verschoben. Während sich seine Teilnehmer etwa bis Ende Januar 1990 - bei aller fortschreitenden und auch notwendigen Differenzierung der oppositionellen Parteien und Gruppierungen -  entsprechend der anfänglichen Konstellation (Opposition vs. Altparteien) verhielten, entstanden nun neue Konfliktlinien, vor allem zwischen den neuen Parteien und den später das Bündnis 90 bildenden Bürgerbewegungen. So sprachen sich z.B. die aus der Opposition hervorgegangene SPD und sogar Vertreter der Ost-Grünen gegen die Teilnahme von Bürgerbewegungen an den ersten freien Wahlen aus, während einige Mitglieder der Altparteien uns diese durch ihr zustimmendes Votum ermöglichten. Das alles hatte natürlich schon mit dem beginnenden Wahlkampf zu tun, vor allem, seitdem  der Wahltermin vom Mai auf den 18. März vorgezogen worden war.

Wegen dieses neuen Termins war der Verfassungsentwurf nicht bis zum Ende der Arbeit des Runden Tisches fertig geworden. Ich hatte die Arbeitsgruppe während ihrer meisten Sitzungen moderiert und stellte mit weiteren Mitgliedern der Gruppe die fertigen Passagen während der letzten Sitzung des Zentralen Runden Tisches am 12. März vor. Etwa ein Drittel des Entwurfs konnte noch nicht vorgelegt werden. Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, den Verfassungsentwurf zu vervollständigen und der dann frei gewählten Volkskammer zu weiteren Behandlung zu übergeben. Dies ist schon bei einer der ersten Plenarsitzungen des neuen Parlaments geschehen. Jedoch hat sich eine Mehrheit der Volkskammer geweigert, den Verfassungsentwurf, der zweifellos als ein Vermächtnis des Runden Tisches anzusehen ist, und der von zahlreichen Verfassungsrechtlern im In- und Ausland äußerst positiv beurteilt wurde, auch nur zur Kenntnis zu nehmen. Sie verweigerte selbst die Überweisung des Antrags unserer Volkskammerfraktion  in die zuständigen Ausschüsse.

Ein gern benutztes Argument der Gegner einer Verfassungsdebatte war, dass durch sie die Lebensdauer der DDR verlängert bzw. die Wiedervereinigung erschwert würde. Diese Behauptung war unbegründet – im Verfassungsentwurf waren sogar bereits Übergangsregelungen für den Fall des Beitritts nach Artikel 23 des Grundgesetzes formuliert. Mitnichten ging es um die längerfristige Erhaltung der DDR oder einen sogenannten "dritten Weg", obwohl auch heutige Legendenbildung diese These immer wieder aufgreift.

Der Verfassungsentwurf war in weiten Teilen durchaus mit dem Grundgesetz kompatibel. Er wollte jedoch das Leben in der Diktatur wie auch deren Überwindung durch die friedliche Revolution berücksichtigen – dies vor allem durch drei Bestandteile des Entwurfs: Erstens durch eine deutliche Erweiterung des Kapitels über die Menschen- und Bürgerrechte, zweitens durch eine Stärkung der auf die sozialen Rechte bezogenen Staatszielbestimmungen und drittens durch einige Artikel mit dem Ziel der Einführung von Elementen direkter Demokratie.  All das ist auch heute noch aktuell.

Zwanzig Jahre nach dem Beginn der Arbeit des Runden Tisches bewerte ich diese immer noch als positiv, auch wenn wir damals nach Jahrzehnten der Diktatur ganz am Anfang einer demokratischen Entwicklung standen und unsere Tätigkeit sicher nicht immer als besonders professionell zu bezeichnen war. Aber der Zentrale Runde Tisch hat die ersten und einzigen freien Wahlen in der DDR ermöglicht, und er hat die Neuformierung des repressiven Apparates erfolgreich verhindert. Er hat viel Resonanz gefunden: Landesweit, in vielen Städten, Stadtbezirken und Gemeinden wurden Runde Tische gebildet. Erstmals waren Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen beteiligt, die sie selbst betrafen. Hier konnte auf ganz neue Art Demokratie eingeübt werden. Nach vielen Jahren der Erstarrung war landesweit eine Aufbruchsstimmung entstanden, die uns auch am Zentralen Runden Tisch und anschließend in der Volkskammer immer wieder beeinflusste und unterstützte. Die Medien berichteten nahezu vollständig, und die Bevölkerung reagierte mit vielen Forderungen und bemerkenswerten Vorschlägen aber auch mit Ermutigung für die politischen Akteure. Ein derartiges Echo auf aktuelle politische Ereignisse erleben wir heute leider nur äußerst selten.

Zusätzliche Information

Foto: Copyright by denk