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Assistenzpflege

24. September 2009

Zu kurz gesprungen

Assistenz im Krankenhaus

Am 19.6.2009 hat der Deutsche Bundestag das "Assistenzpflegebedarfsgesetz" (APBG) verabschiedet. Ziel des APBG ist, dass pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen fortan bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt ihre persönlichen Assistenzpflegekräfte mitnehmen dürfen. Die Kosten für diese Leistungen übernehmen die Sozialhilfeträger.

Eine längst überfällige Regelung, meinen wir. Bisher war die Kontinuität der Versorgung durch eine Assistenzpflegekraft in diesem Zeitraum unterbrochen. Dem besonderen Bedarf dieser Menschen konnte im Krankenhausalltag nicht immer nachgekommen werden. Behindertenverbände berichteten immer wieder über unhaltbare Zustände der Unterversorgung und über vermeidbare Todesfälle. Dies ändert sich nun. Erstmalig wird anerkannt, dass pflegebedürftige Menschen mit Behinderung einen über die Pflege hinaus gehenden Unterstützungsbedarf haben.

Das Gesetz schreibt weiter auch die Fortzahlung des Pflegegeldes bei stationären Krankenhausaufenthalten zur Akutbehandlung, bei Krankenhaus ersetzender häuslicher Pflege sowie bei einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation für die gesamte Dauer durch den Träger der Sozialhilfe fest.

Die ernüchternde Realität ist allerdings, dass nur ein sehr kleiner Teil von Menschen mit Behinderung in den Genuss dieser Leistung kommen wird. So soll die Leistung nur denjenigen zustehen, die ihre Assistenzpflegekraft als Arbeitgeber selbst beschäftigen. Dies sind hierzulande nur wenige hundert Menschen. Die Personen, die ihre Assistenz zum Beispiel von ambulanten Diensten oder anderen Anbietern erhalten, haben zwar den gleichen Wunsch und auch Bedarf – könnten aber auch nach neuem Recht nicht von ihrer Assistenzkraft begleitet werden. Das ist für uns schwer nachvollziehbar.

Wir haben dem APBG dennoch zugestimmt, weil es ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Es darf jedoch nicht dabei bleiben. Wir wollen das alle auf Assistenz angewiesenen Menschen berücksichtigt werden.

Vorsicht ist dennoch geboten. Es darf nicht dazu kommen, dass – wie von Experten befürchtet – Krankenhäuser sich hier aus ihrer pflegerischen Verantwortung stehlen. Ganz nach dem Motto "Die Assistenz wird dies schon übernehmen!" Die pflegerische Versorgung ist ureigene Aufgabe des Krankenhauspersonals. Die Kliniken haben einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, egal, ob ein Mensch eine Behinderung hat oder nicht.

Die Diskussion um den Assistenzpflegebedarf begrüßen wir, da endlich grundsätzliche Fragen des besonderen und erhöhten Versorgungsbedarfs auch anderer Personengruppen, etwa demenziell erkrankter und multimorbider Menschen, zum Thema werden. Auch diese haben einen sehr hohen Hilfebedarf. Auch bei ihnen spielt die Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen eine wichtige Rolle im Genesungsprozess.

Für die Zukunft gilt es gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, damit der große Umbruch für wenige ein Umbruch für alle werden kann.

 

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