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Mit der Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zu den Pflegeausbildungen hatte sich die große Koalition kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit ein mehr als fragwürdiges Denkmal gesetzt. Zusammen mit vielen Fachexperten können wir die Logik dieser Entscheidung nicht nachvollziehen. Das genau war Anlass für uns, hier einmal genauer nachzufragen. Wir stellten Anfang Juli 2009 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, in der es um die jüngst getroffenen Entscheidung und weitere Fragen zur Pflegeausbildung ging.
Als erstes wollten wir in Erfahrung bringen warum die Bundesregierung für die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen keine Modellklausel mit wissenschaftlicher Begleitforschung und Evaluation festschreibt, sondern 2015 lediglich ein Erfahrungsbericht dazu vorgelegt werden soll. Nach Ansicht der Koalition ist ein Erfahrungsbericht ausreichend, da für alle Schüler und Schülerinnen die gleichen Anforderungen an die Ausbildung gelten. Aus unserer Sicht entbindet das nicht von der Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Begleitforschung.
Wir stellten der Bundesregierung die Frage, in wie vielen Bundesländern die Regelung zu den neuen Ausbildungszugangsvoraussetzungen tatsächlich greifen wird. Sie bestätigte uns, dass es nur in vier Bundesländern einen regulären Hauptschulabschluss mit zehnjähriger Schulzeit gibt. Diese zehn Jahre aber sind notwendig, um die neuen Zugangsvoraussetzungen erfüllen zu können. Also versucht die Bundesregierung mit einer Neuregelung, die nur in 4 von 16 Bundesländern greifen wird, dem künftigen Personalnotstand entgegen zu wirken. Die Vermeidung eines künftigen Personalnotstandes war zumindest die Begründung der Koalition für die Gesetzesänderung. Die Änderung ist, wie sich nun zeigt, keine wirklich effektive Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen.
Uns interessierte ebenfalls, wie sich das Angebot an Ausbildungsplätzen in den Berufen Alten- und Krankenpflege im Verhältnis zu den Bewerberzahlen in den letzten Jahren entwickelt hat. Unsere Vermutung, dass es weit weniger Ausbildungsplätze im Bundesgebiet gibt als Bewerberinnen, wurde bestätigt. Dies führt die Neuregelung und das Argument der Bundesregierung, für die Entwicklungen des demografischen Wandels gewappnet zu sein, vollends ad absurdum. Denn nun stehen noch mehr Bewerber vor den Türen der Pflegefachseminare und warten umsonst auf Einlass. Ohne eine deutliche Anhebung der Ausbildungskapazitäten, die den zukünftig zu erwartenden Pflegebedarf unserer Gesellschaft gerecht wird, macht die Anwerbung neuer Interessenten für die Pflegeberufe wenig Sinn. Aber vielleicht ist es ja eine besonders raffinierte Strategie der Bundesregierung zur immer wieder bekundeten Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe: Je weniger Ausbildungskapazitäten, desto mehr suggeriert man, dass der Beruf äußerst begehrt ist.
All das ist bereits ein Indiz dafür, dass die Bundesregierung wenig planvoll mit der zukünftig immer wichtiger werdenden Ressource der professionellen Pflegefachkraft umgeht. Das Gegenteil betont sie jedoch immer wieder medienwirksam. Wir fragten die Bundesregierung auch, welche Schlussfolgerungen sie aus den abgeschlossenen Modellprojekten zur Reform der Pflegeausbildung zieht. Da die Bundesregierung hier völlig überfragt scheint, zitiert sie die Empfehlungen des Abschlussberichtes des Modellvorhabens "Pflegeausbildung in Bewegung". Das aber war nicht unsere Frage. Die Schonfrist der Modellprojektlaufzeit ist vorbei. Was wir jetzt brauchen ist keine Zitierung, sondern Handeln im Sinne eines zukunftsweisenden Pflegeausbildungskonzeptes.
Wie ernst die Bundesregierung Modellklauseln und Modellprojekte in der Pflege nimmt, sieht man auch am Themenfeld der modellhaften Erprobung zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte. Diese Erprobung war Bestandteil des letzten Gesundheitsreformgesetzes, dass 2007 in Kraft getreten ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde per Gesetz damit beauftragt zu definieren, um welche Tätigkeiten der Übertragung es sich handeln soll. Während die Regierung bei fast allen gesetzlich verankerten Aufträgen an den G-BA eine Terminfrist zur Vorlage von Ergebnissen setzt, hielt sie dies im genannten Themenbereich scheinbar nicht für notwendig. Im Gegenteil, die Antwort macht deutlich: die Bundesregierung fühlt sich hier nicht verantwortlich und verweist auf die Zuständigkeit der Kassen. Und weil der Druck von "oben" fehlt verwundert es kaum, dass der G-BA bis heute keine konkreten Ergebnisse vorgelegt hat.
Internationale Erkenntnisse bestätigen den Zusammenhang zwischen Pflegequalität und Qualifikation der Pflegefachkräfte. In Deutschland jedoch kann man diesen Zusammenhang nur begrenzt überprüfen, weil landesspezifische Daten fehlen. Deshalb fragten wir die Bundesregierung, wie sie den wissenschaftlichen Erkenntnismangel hierzulande beheben will. Wieder Fehlanzeige, auch dafür fühlt sich die Bundesregierung nicht verantwortlich. Der Verweis auf die bloße Existenz pflegerelevanter Studiengänge in den Bundesländern ist der Regierung Beweis genug, dass dieser spezifische Erkenntnismangel behoben wird. Interessant, dass die Bundesregierung in die Arbeit der Pflegestudiengänge- die sie nicht gerade fördert- dann Vertrauen setzt, wenn sie ihre eigene Verantwortung delegieren will, sich aber dann taub stellt, wenn die dort tätigen wissenschaftlichen Experten vor der Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zu den Pflegeberufen warnen. Ein klassischer Fall selektiver Wahrnehmung.
Auch wenn die Antwort der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage kaum Antworten e nthalten hat und mehr Verwirrung als Aufklärung schaffte, wird eines sehr deutlich: Pflege und damit auch die Weiterentwicklung der pflegerischen Berufsbilder hatten für Schwarz-Rot keine Priorität. Das an sich ist schlimm genug. Noch schlimmer jedoch ist, dass sie bei jeder Gelegenheit das Gegenteil bekundeten.