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Heute nimmt die Bundesregierung vor den Vereinten Nationen ihre Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurück. Dazu erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechtspolitik:
Dieser Schritt ist richtig und überfällig. Dafür haben wir lange gemeinsam mit zahlreichen Kinderrechtsverbänden gekämpft. Jetzt muss die Bundesregierung aber Konsequenzen ziehen und Gesetzesanpassungen im Aufenthalts- und Asylrecht vornehmen. Die eigentliche Arbeit geht also jetzt erst los. Die Bundesregierung will jedoch keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen sehen und schiebt den Bundesländern den "schwarzen Peter" zu. Wenn sich die Bundesregierung hier weiterhin sperrt, wird sich die Lage der Kinderrechte in Deutschland nicht bessern. Die Rücknahme der Vorbehalte darf kein rein symbolischer Akt bleiben.
Seit Jahren werden Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung von Erwachsenen nach Deutschland flüchten, nicht ausreichend geschützt. Besonders prekär ist die Situation unbegleiteter Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren. Sie werden behandelt wie Erwachsene und müssen zum Teil in Sammelunterkünften leben, ihre sozialpädagogische Betreuung und Schulbesuch sind nicht sichergestellt. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt unmissverständlich vor: Das Kindeswohl muss generell Vorrang vor ausländerrechtlichen Aspekten haben.
"Ein großer Tag für die Kinderrechte" – mit viel Selbstlob bejubelte die Bundesregierung ihre Entscheidung vom 3. Mai 2010, den deutschen Vorbehalt zur UN- Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Es ist unehrlich und skandalös, die mehrfach vom deutschen Bundestag geforderte Rücknahme der Vorbehalte zu feiern, tatsächlich aber nichts an der Situation der betroffenen Kinder ändern zu wollen.
Bei dieser Auffassung darf die Bundesregierung nicht bleiben. Die vollmundig angekündigte Verbesserung des Schutzes der Kinderrechte verkäme sonst zur Farce.