NR. 0900 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 29. Juli 2010
Anlässlich der von den UN-Generalversammlung verabschiedeten Resolution zum Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung erklärt Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe:
Die angenommene Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist ein historischer Fortschritt für die Anerkennung von sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der bislang vernachlässigte Bereich der Sanitärversorgung explizit erwähnt wird.
Jetzt fängt die Arbeit erst an. Damit die Resolution mehr ist als ein kurzes Strohfeuer der politischen und medialen Aufmerksamkeit, muss der erzeugte politische Schwung genutzt werden, um auch die letzten Gegner von einer Kodifizierung des Menschenrechts zu überzeugen. Die Resolution führt noch nicht zu einem einklagbaren Recht. Sie muss jetzt Wegbereiter für eine rechtlich verbindliche Kodifizierung - beispielsweise in Form eines Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt - sein.
Deutschland gilt als Vorreiter im Engagement für das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung. Das bisherige Engagement der Bundesregierung war aber zu zaghaft und abwartend. Es bedurfte erst des Vorstoßes Boliviens, um sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung auf Ebene der Vereinten Nationen zum Menschenrecht zu erklären. Wir haben uns immer für eine Kodifizierung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung eingesetzt. Das ist der richtige Weg. Die Resolution zeigt: Die Zeit ist reif für weitergehende Regelungen. Staaten müssen die rechtliche Verankerung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung soweit voranbringen, bis jede und jeder das Recht verbindlich einfordern kann.