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3. September 2010

Absatzfondsgelder an ehemalige Beitragszahler zurückerstatten

Zum jetzt bekannt gewordenen Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung des Absatzfonds und des Holzabsatzfonds erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Absatzfonds und Holzabsatzfonds für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat, führt an der Auflösung der beiden Anstalten kein Weg vorbei.

Am nun vorliegenden Gesetzesentwurf kritisieren wir auf das Schärfste, dass die nach der Abwicklung verbleibenden Vermögensüberschüsse der beiden Anstalten an den Bund fallen sollen. Viele Landwirte und Verarbeitungsunternehmen hatten Widerspruch gegen die an den Absatzfonds abzuführenden Abgaben eingelegt. Obwohl die höchstrichterliche Entscheidung anstand, wurden diese Einsprüche von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zurückgewiesen. Die betroffenen Betriebe hätten den juristischen Weg wählen müssen, um ihr Recht auf Rückerstattung zu wahren. Dies haben viele gescheut.

Nach dieser Vorgeschichte darf die Bundesregierung das verbleibenden Vermögen nicht in den eigenen Säckel stecken. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Vermögensüberschüsse entweder an die ehemaligen Beitragszahler zurückzuerstatten oder transparent und nachvollziehbar in Projekte zu investieren, die der Landwirtschaft und der Holzwirtschaft zugute kommen.

 

 

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