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Zu Meldungen, wonach auch das Bundespräsidialamt Bedenken gegen eine Verlängerung der Atomlaufzeiten von mehr als neun Jahren habe, wenn der Bundesrat nicht beteiligt wird, erklärt Jürgen Trittin, Fraktionsvorsitzender:
Namhafte Verfassungsrechtler wie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier haben bereits festgestellt, dass jede Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Frau Merkel und die Herren Röttgen und Brüderle stehen nun vor der Frage, wie viel Verfassungsbruch sie in Kauf nehmen wollen. Nach der Expertise des Bundespräsidialamtes ist jedenfalls klar, dass Merkel und Westerwelle mit ihren 10 bis 15 Jahren nicht einfach durchzocken können.