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3. September 2010

EU-Finanzmarktaufsicht: Erste gute Schritte - trotz deutscher Hürden

Zur Errichtung einer EU-weiten Finanzmarktaufsicht erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Die Kleinstaaterei in der Finanzmarktaufsicht ist auf Druck des Europäischen Parlaments ein gutes Stück zurückgedrängt geworden. Es wird 2011 drei europäische Aufsichtsbehörden geben. Das ist die gute Nachricht der gestrigen Einigung. Riskante Finanzmarktprodukte können im Krisenfall verboten werden, die neue EU-Finanzmarktaufsicht erhält weitreichende Befugnisse bei der Rettung maroder Geldinstitute, bis hin zum Durchgriffsrecht über nationale Aufseher hinweg. Dagegen hat sich die Bundesregierung lange gesträubt und den schlechten Status quo verteidigt.

Hinter der scharfen Rhetorik von Merkel und Schäuble auf internationalen Gipfeltreffen verbirgt sich im Ernstfall kleinliches Beharren auf alten Strukturen und die Illusion, in einem gemeinsamen Binnenmarkt mit nationalen Aufsehern grenzüberschreitend tätige Institute bändigen zu können. Dabei hat gerade der Fall der deutschen Pleitebank Hypo Real Estate gezeigt, wie teuer das ist. Die deutsche Aufsicht wusste zu wenig von den Roulette-Geschäften der Bank in Irland, die dortige Aufsicht hat beide Augen zugedrückt. Im Ergebnis musste mit deutschen Steuergeldern eine irische Bank gerettet werden.

Bedauerlich ist, dass die Aufsicht an drei Standorten weit über Europa verteilt ist. Da sind Reibungsverluste garantiert. Auch hier hat sich die enge nationalstaatliche Sicht gegenüber den Anforderungen einer qualitativ guten Aufsicht durchgesetzt.

Hin zu einer wirklich schlagkräftigen Aufsicht sind die Beschlüsse deshalb nur erste gute Schritte. Wir werden uns im Europäischen Parlament und im Bundestag weiter für eine handlungsstarke Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Institute einsetzen.

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