Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Presse 
  3.  Pressemitteilung

10. September 2010

BASF-Genkartoffel: Zuverlässigkeit des Betreibers muss überprüft werden

Zu den aktuellen Funden der nicht zugelassenen BASF-Gentech-Kartoffel Amadea, erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Agrogentechnik:

Die illegale Vermischung der nicht zugelassenen BASF-Gen-Kartoffel Amadea mit der unter starker Kritik zugelassenen Gen-Sorte Amflora in Schweden zeigt: Agro-Gentech-Unternehmen wie BASF halten die gesetzlichen Sorgfaltspflichten zum Schutz von Lebensmittelproduktion, Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit nicht ein. Solche Kontaminationen gefährden, verteuern und verunreinigen unsere Lebensmittel.

Durch illegale Freisetzungen gelangen gentechnisch veränderte Organismen in die Umwelt, die noch nicht einmal die ohnehin viel zu laxen Prüfverfahren der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde durchlaufen haben.

Die unabhängigen Studien zu Gen-Pflanzen haben wissenschaftlich belegt, welche Risiken diese Pflanzen für Umwelt und Gesundheit mit sich bringen. Das gilt für bereits zugelassene Gen-Pflanzen und erst recht für noch nicht genehmigte Sorten.

Dass BASF jetzt die Aufhebung der Nulltoleranz für illegale Gen-Pflanzen und damit eine Legalisierung der eigenen Schlampigkeit einfordert, ist ein Schlag ins Gesicht der EU- und Bundesgesetzgeber. Mit der gleichen Argumentation könnten Autofahrer, die eine rote Ampel überfahren haben, die Aufhebung der Verkehrsregeln fordern.

Die Bundesregierung ist in der Verantwortung: Wir fordern eine deutliche Verbesserung der Zulassungsverfahren und die Stärkung unabhängiger Risikoforschung. Verantwortliche Unternehmen müssen für Fehler, bei denen nicht zugelassene Pflanzen, fahrlässig oder absichtlich in die Natur gelangen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. In Japan bei der anstehenden Biodiversitätskonferenz und in Brüssel muss die Bundesregierung die internationalen Haftungsregeln unterstützen, statt den Lobbyinteressen der Konzerne stattzugeben.

Die BASF und ihre Freisetzungen in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz müssen grundsätzlich auf Zuverlässigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft werden.

 

Zusätzliche Information