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Europäische Union

16. Januar 2009

Flyer: Unionsbürgerschaft

Flyer 16-189 UnionsbürgerschaftUnionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Die Unionsbürgerschaft ist somit eine Ergänzung zur nationalen Staatsbürgerschaft. 66 Prozent der Deutschen wissen nichts oder kaum etwas über ihre Rechte als Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Dabei garantiert die Unionsbürgerschaft ähnlich einer nationalen Staatsangehörigkeit Bürgerrechte: das Recht auf Freizügigkeit und Niederlassung, Kommunalwahlrecht und Wahlrecht zum Europäischen Parlament, Petitions- und Beschwerderecht sowie diplomatischen und konsularischen Schutz.

Wie im Nationalstaat, so gelten auch in der EU für alle Unionsbürgerinnen und -bürger dieselben Rechte. Grundlegend ist das Prinzip der Nichtdiskriminierung. So dürfen deutsche StaatsbürgerInnen zum Beispiel in Frankreich oder Polen nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.

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  • über Ihre Rechte als UnionsbürgerIn,
  • und wie Sie in Europa mitreden können.
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