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Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Die Unionsbürgerschaft ist somit eine Ergänzung zur nationalen Staatsbürgerschaft. 66 Prozent der Deutschen wissen nichts oder kaum etwas über ihre Rechte als Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Dabei garantiert die Unionsbürgerschaft ähnlich einer nationalen Staatsangehörigkeit Bürgerrechte: das Recht auf Freizügigkeit und Niederlassung, Kommunalwahlrecht und Wahlrecht zum Europäischen Parlament, Petitions- und Beschwerderecht sowie diplomatischen und konsularischen Schutz.
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