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Die Europäische Union soll einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts schaffen. Zu diesem Zweck wird das Strafrecht der Mitgliedstaaten angeglichen. Auch Entscheidungen von Strafverfolgungsbehörden sollen grenzüberschreitend vollstreckbar werden.
In einem Europa ohne Binnengrenzen ist es vernünftig, zusammenzuarbeiten, um schwere grenzüberschreitende Kriminalität zu verfolgen. Wenn aber auf der einen Seite juristische Instrumente wie der Europäische Haftbefehl entwickelt werden, dann dürfen auf der anderen Seite die Grund- und Bürgerrechte nicht ins Hintertreffen geraten. Wir wollen die Balance von Freiheit, Sicherheit und Recht in der EU wiederherstellen.
Der Vertrag von Lissabon ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Mit ihm wird die Europäische Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Die EU wird der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, die damit für alle ihre Handlungen zur verbindlichen Richtschnur wird. Die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes wird auf die Innen- und Rechtspolitik erweitert.
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