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Rechtsextremismus

27. Januar 2012

Untersuchungsausschuss zum Rechtsterror eingesetzt

Die brutalen Morde der rechtsterroristischen Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) waren ein Anschlag auf unsere offene Gesellschaft. Es ist beschämend, dass der Staat trotz all seiner Verfassungsschutzbehörden und des Einsatzes unzähliger V-Leute die Menschen nicht vor dem rechtsextremen Terror geschützt hat. Wir sind den Opfern, ihren Angehörigen, aber auch uns selbst eine schonungslose Aufklärung der Anschläge und des Versagens staatlicher Stellen bei ihrer Verhinderung schuldig. Nur so kann das Vertrauen in die staatlichen Institutionen zurückgewonnen werden, das durch die teils unfassbaren Pannen, verloren gegangen ist.

Seit November 2011 haben wir uns deshalb für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag stark gemacht. Jetzt endlich haben sich alle Fraktionen des Bundestags darauf verständigt. Am 26. Januar 2012 wurde der Parlamentarische Untersuchungsausschuss vom Bundestag eingesetzt. Bündnis 90/Die Grünen entsenden Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit, als ihren Vertreter in den Untersuchungsausschuss. Sein Stellvertreter ist Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste.

Lückenlose Aufklärung nötig

Untersucht werden soll unter anderem, welches Unterstützernetzwerk die NSU-Täter hatten, ob Hinweise auf internationale Verbindungen des NSU vorlagen, welche Rolle V-Leute für die Arbeit der Sicherheitsbehörden spielten, wie die Gruppe NSU bzw. ihr Unterstützerumfeld an Waffen gelangen konnten und ob bei den Behörden relevante Beweise vernichtet wurden.

Der Untersuchungsausschuss muss auch den Informationsstand in den Ländern analysieren, um Defizite beim Informationsaustausch zwischen Ländern und Bund beurteilen zu können. Um künftig eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus zu ermöglichen, soll der Untersuchungsausschuss auch Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Struktur und Arbeit der Sicherheitsbehörden entwickeln.

Keine Beschränkungen der Ausschussarbeit!

Union und SPD setzten zunächst nur auf Aufklärung mit angezogener Handbremse in Form einer Bund-Länder-Kommission. Wir haben uns in den Verhandlungen von Anfang dafür stark gemacht, dass die Untersuchungsbefugnisse des Ausschusses durch diese parallel geplante Kommission in keiner Weise beschränkt werden. Das ist gelungen.

Ein Ärgernis bleibt: Die Koalition und die SPD beharrten bei der Größe des Untersuchungsausschusses auf einer Zahl von 11 Mitgliedern, wodurch Linke und Grüne jeweils nur ein Mitglied entsenden können und damit kein eigenständiges Beweisantragsrecht haben. Die Geschäftsordnung sieht dafür ein Quorum von einem Viertel der Ausschussmitglieder vor. Wer ein echtes und vorbehaltloses Aufklärungsinteresse hat, bräuchte ein eigenständiges Beweisantragsrecht der kleinen Oppositionsfraktionen eigentlich nicht zu fürchten. Als Demokratinnen und Demokraten sollten wir alle ein gemeinsames Interesse an der lückenlosen Aufklärung der Nazi-Mord-Serie haben. Dies darf nicht unter parteipolitischem Kalkül leiden.

 

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