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Initiative

10. Februar 2010

Parteispenden begrenzen

Wir fordern die Begrenzung von Parteispenden. Unseren aktuellen Antrag dazu lehnten CDU und FDP am 10. Februar 2010 im Bundestag ab.

Der Skandal um Großspenden aus dem Hotelgewerbe an die Regierungsparteien FDP und CSU muss Anlass für eine Reform des Parteiengesetzes sein. Denn die Höhe der Spenden nährt den Verdacht der politischen Einflussnahme, wenn die begünstigten Parteien Steuererleichterungen durchsetzen, die unmittelbar dem Spender zugute kommen. Schon der böse Schein untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Demokratie und Politik. Dem muss durch transparente Regelungen und Begrenzung der Spenden begegnet werden. Unsere Forderungen für die Reform orientieren sich am GRECO-Bericht des Europarats "Evaluation Report on Germany on Transparency of Party Funding" (2009) und den Forderungen von Transparency International Deutschland e.V.

Die Reform soll im Wesentlichen vier Punkte umfassen:

  • Es bedarf einer jährlicher Obergrenze für Spenden natürlicher und juristischer Personen an eine Partei von 100.000 Euro. Mit der Obergrenze soll dem Eindruck unzulässiger Einflussnahme auf politische Entscheidungen entgegengewirkt werden.
  • Parteispenden müssen ab einer geringeren Höhe als bisher im jährlichen Rechenschaftsbericht aufgeführt werden und zwar gleichmaßen Spenden durch natürliche und juristische Personen. Spenden von mehr als 25.000 Euro (bisher 50.000 Euro) sind unverzüglich beim Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von ihm zu veröffentlichen.
  • Die Wahlkampfkosten sollen zeitnah nach dem Wahltag veröffentlicht werden.
  • Mehr Transparenz in der Wirtschaft: Spenden an Parteien soll in den Geschäftsberichten der spendenden Kapitalgesellschaften dargestellt werden.

Die Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung hat in ihrem Bericht von 2004 unter Evaluierung der neuen Rechtslage festgestellt: "Die jetzige Gesetzeslage ist noch jung. (…) Es fehlt also derzeit an hinreichend gesicherten Erfahrungen in der Anwendung der neuen Rechtslage. (…) Die Kommission empfiehlt dem Gesetzgeber, die weitere Rechtsentwicklung zu beobachten." Deshalb muss jetzt eine Evaluierung erfolgen. Dies könnte durch eine Ausschussanhörung oder eine vom Bundespräsidenten nach § 18 (7) Parteiengesetz einzusetzende Kommission erfolgen. Die Transparenz der Herkunft von Spenden muss erhöht werden, dies sichert die Unabhängigkeit des Mandats.

 

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