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Waffenrecht

26. März 2010

Ein Jahr nach Winnenden

Am 11. März 2009 erschoss ein 17-jähriger Schüler in der Albertville-Realschule in Winnenden acht Schülerinnen, einen Schüler und drei Lehrerinnen. Auf seiner Flucht tötete er drei weitere Menschen, um sich dann - nach einem Feuergefecht mit der Polizei - selbst zu erschießen. Die unbegreifliche Tat wurde mit einer halbautomatischen Kurzwaffe (Kaliber 9 X 19 mm) begangen. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Waffe dem Vater des Jugendlichen, der sie unverschlossen in der Wohnung der Familie aufbewahrte. Dieser Tag ist ein Tag der Trauer und des Gedenkens an die Menschen, die Opfer dieser grausamen und unbegreiflichen Tat wurden.

Es kann beim Umgang mit Schusswaffen keine völlige Sicherheit geben. Dies zu versprechen, wäre unseriös und auch nicht ehrlich. Tragödien wie die des Amoklaufs in Winnenden dürfen sich nicht wiederholen. Dafür muss sich die Politik mit aller Kraft einsetzen. Das setzt bei der Bilanz der Gefahrenquellen an, die es dem Jugendlichen möglich gemacht haben, so viele Menschen in den Tod zu reißen.

Die Gesetzesänderungen nach dem Anschlag

Die längst überfällige rechtliche und gesellschaftspolitische Debatte nach dem Verbrechen von Winnenden fand nur in Ansätzen statt. Gerade betroffene Eltern haben sich hier große Verdienste erworben. Mehr und mehr Menschen fragen sich, warum Privatleute zu Hause Waffen und Munition lagern, mit denen sie anderen unermessliches Leid zufügen können. Die breite öffentliche Diskussion zwang schließlich auch die reformunwillige große Koalition im Juli 2009 zu einigen Änderungen des Waffengesetzes. So wurde die Möglichkeit für die Behörden geschaffen, auch unangemeldet anzuklopfen und nach der gesetzmäßigen sicheren Lagerung von Waffen in Privathaushalten zu fragen. Schon gegen diese – eher symbolische - Regelung zieht aber die Waffenlobby wegen angeblicher Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung zum Bundesverfassungsgericht.

Entscheidende Probleme blieben bei dieser kleinen Reform ungelöst. Nach wie vor dürfen Sportwaffen in Privatwohnungen gelagert werden. Auch im Schießsport bleibt es bei Rhetorik. Weiterhin werden dort auch großkalibrige Waffen verwendet. CDU/CSU und SPD haben es bei symbolischen Änderungen des Gesetzes belassen. Unsere Anträge wurden abgebügelt.

Auch der Bundesrat hat diese Schwächen erkannt. In seiner Entschließung vom 10. Juli 2009 verlangte er eine Reihe von Verbesserungen des Waffenrechts, so auch beim Schießen mit großkalibrigen Faustfeuerwaffen (Bundesrat-Drucksache 577/09). Der Länderkammer ging es auch um ein Verbot des so genannten IPSC-Schießens. Es geht dabei aber um ein kampfmäßiges Bewegungsschießen, bei dem sich die Schützen mit ihrer Waffe bewegen, auf wechselnde Ziele schießen und ihre Magazine währenddessen selbst nachladen.

Schwarz-gelbe Koalition umarmt die Waffenlobby

Nach dem Regierungswechsel ist die Lage noch düsterer geworden. Statt die selbst eingeräumten Sicherheitslücken zu schließen, ist die Koalition aus CDU/CSU und FDP sogar entschlossen, der Waffenlobby noch weiter entgegen zu kommen und sogar die bestehenden Bestimmungen aufzuweichen. Auf Betreiben der FDP sind auch die höchst bescheidenen Veränderungen aus der letzten Reform 2009 wieder in Gefahr. Wo sich die FDP durchsetzt, wird kräftig zurückgerudert. Das gilt für den Nichtraucherschutz, das gilt beim Vorgehen gegen Kampfhunde, und das zeigt sich auch jetzt im Umgang mit den Sportschützen. Folgerichtig heißt es im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, man wolle prüfen, "ob es beim Vollzug der Kontrollen unzumutbare Belastungen für die Waffenbesitzer gegeben hat."

In ihrer Unterrichtung des Bundesrates vom 1.2.2010 (Bundesrats-Drucksache 577/09) stellt die Bundesregierung ihre feste Absicht unter Beweis, die Kreise der Waffenlobby nicht zu stören. Damit verharmlost sie die erheblichen Probleme bei der Waffennutzung und wiegelt Forderungen nach Verbesserungen für die öffentliche Sicherheit ab. Sie tut dies, obwohl sie selbst einräumen muss, "dass die meisten Waffen bei Wohnungseinbrüchen entwendet wurden, wie sie ungesichert in der Wohnung lagen oder zumindest die Schlüssel für die Waffenschränke beim Durchsuchen der Wohnung gefunden wurden." Sie muss ferner zugestehen, " dass die strikte Trennung von Waffe und Munition eine effektive Möglichkeit zur Verhinderung einer Waffennutzung durch Nichtberechtigte" ist. Aus diesen beiden richtigen Erkenntnissen zieht sie jedoch nicht die erforderlichen Konsequenzen.

Zentrale grüne Forderungen für die Reform des Waffenrechts

  • Bündnis 90/Die Grünen lehnen die Lagerung einsatzfähiger Waffen und der dazu gehörigen Munition in Privathaushalten ab. Hier setzen wir uns dafür ein, dass diese Waffen als Ganze, oder auch Teile von Waffen sowie die Munition außerhalb der Wohnungen sicher gelagert werden. Dafür  kommen in erster Linie die Orte der Schießanlagen selbst in Betracht. Es gibt hier funktionierende Aufbewahrungs- und Alarmsysteme, die eine sichere Lagerung  gewährleisten. Diese Lagerung vor Ort hätte zudem den Vorteil, dass auch der Transport der Waffen von der Wohnung zur Schießanlage und zurück entfiele.
  • Wir treten dafür ein, auf die Verwendung von Feuerwaffen im Schießsport außerhalb der Olympischen Sportarten ganz zu verzichten. Von diesen Waffen geht eine große Gefahr für Dritte aus. Was die Verbannung bestimmter Waffentypen angeht, so kommt es bei der Bestimmung ihrer Gefährlichkeit selbstverständlich nicht allein auf das Kaliber, also den Durchmesser des Waffenlaufs, an. Von erheblicher Bedeutung ist gerade die Beschaffenheit der Munition wie die sog. "Cop-Killer". Geschosse, die in der Lage sind, die Schutzausstattungen der Polizei zu durchschlagen, sind in der Praxis hoch gefährlich. Finnland diskutiert gerade über ein Totalverbot für halbautomatische Handfeuerwaffen. Nach einigen tragischen Zwischenfällen wird dort überlegt, selbst ladende und mit einer Hand zu bedienende Waffen mit hoher Schussfrequenz künftig nicht mehr zuzulassen.
  • Beschleunigt werden muss auch die Einführung des längst überfälligen nationalen Waffenregisters. Bis 2012 will man sich Zeit lassen. Wenn heute die Polizei zu einem Einsatz in eine Wohnung gerufen wird, weiß sie nicht, ob der Inhaber bewaffnet ist oder nicht.
  • Angesichts der zahlreichen Missbräuche von Schreckschuss- und Reizstoffwaffen sollten endlich auch die Regelungen zum "kleinen Waffenschein" verändert werden. Es kann nicht angehen, dass ein Kauf dieser Waffen nach Vollendung des 18. Lebensjahrs problemlos möglich ist. Es muss weder die persönliche Zuverlässigkeit belegt werden, noch müssen Kenntnisse über die Waffen oder das Bedürfnis für ihren Besitz nachgewiesen werden. Gas- und Schreckschusswaffen sind deshalb so tückisch, weil sie von echten Waffen kaum zu unterscheidenden sind. Sie sind eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, weil sie zu 60 Prozent bei den Straftaten verwendet werden, die mit Waffen ausgeführt werden.

In einer parlamentarischen Anfrage im Bundestag wollen wir Antworten bekommen, was die Bundesregierung plant und ob sie dem Interesse der Waffenlobby nachgibt, bestehende Regelungen aufzuweichen. So wollen wir klipp und klar wissen, ob die neu geschaffene Möglichkeit der Kontrollbehörde wieder entfallen soll, die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition auch verdachtsunabhängig kontrollieren zu dürfen.

Wir wollen auch wissen, wie hoch ist die Zahl der im Bereich der Polizei des Bundes und der Länder abhanden gekommenen Dienstwaffen ist. Von diesen Waffen geht eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung aus.

 

Zusätzliche Information