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Was die Bundesregierung jetzt zur Sicherungsverwahrung beschlossen hat, sind die bereits bekannten Eckpunkte der Ministerien des Innern und der Justiz. Das ist dürftig und zudem verfassungsrechtlich äußerst bedenklich: Menschen, die eigentlich voll schuldfähig sind, sollen als „gestört“ umetikettiert werden, damit sie als Quasi-„Kranke“ weiter in der Sicherungsunterbringung behalten werden können. Das ist eines Rechtstaates nicht würdig. Zudem ist weiter ungeklärt, wem Lasten und Kosten aufgebürdet werden – etwa den Ländern?
Schwarz-Gelb hat uns diese Suppe bereits vor vielen Jahren eingebrockt - mit einem schlechten Gesetz aus dem Jahre 1998: Als man damals die zehnjährige Befristung für diejenigen aufhob, die sich bereits in Sicherungsverwahrung befanden, hat Deutschland gegen elementare Rechtsstaatsprinzipien verstoßen. So hat es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Jetzt müssen es alle auslöffeln.
Wir wollen nicht ein zweites Mal eine Rüge aus Straßburg kassieren. Die zirka 80 Personen, die nun von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes betroffen sind, müssen wohl oder übel freigelassen werden. Sie sind sehr engmaschig zu begleiten, zu betreuen und zu überwachen. Das ist im Zweifel teuer, aber das ist uns mehr Sicherheit wert. Aber absolute Sicherheit kann es nicht geben.
Panikmache ist aber auch nicht angebracht: Die meisten dieser Personen sind mittlerweile im fortgeschrittenem Alter. Das verringert nach Einschätzung von Fachleuten oft das Gefahrenpotenzial. Diejenigen, von denen eine Gefahr ausgeht, müssen überwacht, betreut und begleitet werden. Das schafft die Führungsaufsicht, das schafft die Polizei. Darfür hätte die Bundesregierung ihr Augenmerk schärfen sollen, anstatt ein neues Rechtsinstitut aus dem Hut zu zaubern, das niemand braucht und nichts nützt..
Wir Grüne wollen die Sicherungsverwahrung so verändern, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keinen Grund mehr hat, Deutschland zu rügen. Dafür hat unsere Rechtspolitik ein Konzept mit Thesen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung erarbeitet. Die Bundesregierung denkt dagegen offenbar immer noch darüber nach, wie sie das Urteil umgehen kann. Alles sieht danach aus, als ob Schwarz-Gelb bei diesem wichtigen Thema erneut versagt. Die Zeit ist reif dafür, dass der Gesetzgeber, das Parlament, endlich mit der Angelegenheit befasst wird.