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Für die meisten RentnerInnen war die Überleitung der Rentenversicherung auf die neuen Bundesländer ein Gewinn. Die im Gebiet der DDR und der neuen Bundesländer erzielten Verdienste wurden und werden hoch gewertet, womit sich für Berechnung der Renten eine deutlich bessere Basis ergibt. Die meisten Menschen im Ruhestand haben auch von der anderen Systematik des westdeutschen Rentenrechts profitiert. So werden heute Renten gezahlt, welche den Lebensstandard sichern und so werden heute die Renten an die Entwicklung des Wohlstandes angepasst. Der Anteil Menschen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung erhalten, liegt im Ost mit 0, Prozent% etwas niedriger als im Westen mit einem Prozent.
Für Lohnarbeit in Ostdeutschland werden in der Rentenversicherung Entgeltpunkte (Ost) erworben. Sie werden bei der Festlegung der Renten später mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) multipliziert, wobei der aktuelle Rentenwert (Ost) niedriger ist als der Rentenwert (West). Gleichzeitig erwirbt man für dasselbe Einkommen im Osten mehr Entgeltpunkte als im Westen. Das wird in der Debatte häufig übersehen. Personen die 1985 10.000 Ost-Mark verdient haben, erhält für dieses Beitragsjahr so viel Rente, als hätten sie 33.000 D-Mark verdient. Personen die 2001 im Osten 45.000 DM verdient haben, erhalten dafür genau so viel Rente wie Personen die im Westen 54.000 DM verdient haben.
Diese pauschale Hochwertung der Einkommen führte noch 2007 zu einer Hochwertung um 16 Prozent – unabhängig vom Einkommensniveau der Versicherten. Das ist bereits heute aus gesamtdeutscher Sicht nicht mehr gerecht. Denn auch in den alten Bundesländern existieren strukturschwache Regionen. In einigen Tarifbereichen – wie z. B. für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen im öffentlichen Dienst – gibt es in den neuen Ländern bereits eine Anpassung der Tarife an das Westniveau.
Die unterschiedlichen Rentenberechnungen führen bei Versicherten in Ost und West zur Unzufriedenheit und verstetigen die gegenseitigen Vorbehalte. Ein einheitliches Rentenrecht muss deshalb erreicht werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle maßgeblichen Größen zur Entstehung und Berechnung der Rente vereinheitlicht werden, das betrifft insbesondere den Rentenwert, die Berechnung der Entgeltpunkte sowie die Beitragsbemessungsgrenze. Und wir setzen uns dafür ein, dass die derzeit praktizierte Hochwertung der Entgelte auf Geringverdienende konzentriert wird. Für die BürgerInnen in den neuen Bundesländern, die bereits in Rente sind, soll der Auszahlungsbetrag erhalten bleiben. Die Hochwertung soll aus Steuermitteln finanziert werden.