Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Themen A-Z 
  3. Rente 
  4.  Artikel

Rente mit 67

19. August 2010

Vorsorge braucht Vertrauen

Nicht Jahr um Jahr eine Kurswende vollziehen, sondern langfristig Orientierung bieten

Die Rente mit 67 ergibt nur dann einen Sinn, wenn entsprechend viele Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung muss sich glaubwürdig dafür einsetzen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich bis zum Rentenalter arbeiten können. Wir haben die Bundesregierung bereits bei Einführung der Rente mit 67 in einem Antrag (Bundestags-Drucksache 16/3812) aufgefordert

  • ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Erwerbsintegration von Älteren schrittweise verbessert werden kann, so dass ältere Beschäftigte, die gesundheitlich dazu in der Lage sind, auch tatsächlich erwerbstätig sein können,
  • dazu in den Rentenversicherungsberichten ab 2008 alle zwei Jahre über die Erwerbstätigenquote von Beschäftigten ab dem 55. Lebensjahr zu berichten und darzulegen, ob die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen Erfolg haben,
  • gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen vorzuschlagen,
  • gemeinsam mit der Wirtschaft alles dafür zu tun, um zukünftig eine deutlich verbesserte Erwerbsbeteiligung von älteren Beschäftigten zu erreichen,
  • die Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen in Deutschland zu verbessern, um die Weiterbildungsbeteiligung älterer Beschäftigter und damit auch die Erwerbsintegration zu erhöhen,
  • die gemeinsamen Anstrengungen vor allem auf ältere Beschäftigte mit geringer Qualifikation und unterbrochenen Erwerbsverläufen zu konzentrieren.

Im November 2010 wird die Bundesregierung einen „Bericht über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer“ vorlegen. Dies hat die Debatte um die Rente mit 67 erneut entfacht.

Die Herausforderungen für die Rentenversicherung haben an Dynamik gewonnen. Denn die Menschen in Deutschland werden glücklicherweise immer älter. So haben sich die Rentenlaufzeiten in den zurückliegenden Jahrzehnten erheblich verlängert. Zwischen 1960 und 2008 erhöhte sich die Rentenbezugsdauer von knapp zehn auf 18 Jahre. Nach der jüngsten Bevölkerungsvorausberechnung wird die durchschnittliche Lebenserwartung von 60-jährigen Frauen und Männern bis zum Jahr 2030 um weitere drei Jahre steigen. Das wird zu einer weiteren Ausdehnung der Rentenlaufzeiten führen, wenn sich die Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht verändert.

Trotz der kontinuierlich gestiegenen Rentenbezugsdauer und Lebenserwartung gilt die bisherige Altersgrenze aber bereits seit 90 Jahren. Mit der Erhöhung der Altersgrenze soll erreicht werden, dass die daraus entstehenden Kosten zum Teil auch von jenen getragen werden, denen die längeren Rentenlaufzeiten zugute kommen werden. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze soll nicht die Länge des Ruhestandes beschneiden, sondern dazu führen, die weitere Ausdehnung der Rentenlaufzeiten zu begrenzen.

Dies ist auch notwendig, weil abzusehen ist, dass immer weniger junge Menschen ins Erwerbsleben nachwachsen. Das hat zur Folge, dass weniger Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für die erfreulicherweise älter werdenden Rentnerinnen und Rentner solidarisch einstehen werden.

Generationengerecht muss es sein

Wir Grüne bemühen uns um einen Ausgleich zwischen den Generationen. Deshalb gehen wir davon aus, dass eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit dazu beitragen kann, die nachkommenden Generationen nicht über Gebühr zu belasten. Dies setzt allerdings – wie eingangs ausgeführt – eine bessere Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen voraus. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht – wenn die Erhöhung der Regelaltersgrenze nicht lediglich zu einer versteckten Kürzung der Renten führen soll.

Die stärkere Erwerbsbeteiligung von Älteren ist aus unserer Sicht auch angesichts des heute schon bestehenden und sich verschärfenden Fachkräftemangels dringend geboten.

Wer aus gesundheitlichen Gründen beziehungsweise wegen einer Behinderung nicht bis zum Rentenalter arbeiten kann, muss weiterhin die Möglichkeit erhalten vorzeitig in Rente gehen zu können. Die Anhebung der Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente durch die Große Koalition war ein Fehler.

Wir setzen uns für flexiblere Übergänge in den Ruhestand ein. Wir wollen, dass die Teilrente vereinfacht und der Zugang zu ihr erleichtert wird: Wer seine Arbeitszeit reduzieren will, soll ab dem 60. Lebensjahr eine Teilrente beantragen können. Für die Teilrente sollen versicherungsmathematisch korrekte Abschläge erhoben werden. In der verbleibenden Arbeitszeit sollen die Beschäftigten weiterhin uneingeschränkt versichert sein, damit sie auch neue Rentenansprüche aufbauen können.

Zudem haben wir ein Konzept zur Bekämpfung von Altersarmut vorgelegt. Wir wollen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass sie als langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden. Deswegen ist die Einführung einer Garantierente notwendig, durch die die Rentenanwartschaften auf ein Mindestniveau angehoben werden.

Vorsorge für das Alter braucht Vertrauen. Dieses Vertrauen kann aber nur dann entstehen, wenn in der Rentenpolitik nicht Jahr um Jahr eine große Kurswende vollzogen, sondern langfristig Orientierung geboten wird. Die Menschen müssen sich bei ihrer Lebensplanung über Jahrzehnte auf die Rentenpolitik einstellen können, damit sie angemessen handeln können.

 

Zusätzliche Information