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Soziale Rechte

28. Oktober 2009

Soziale Bürgerrechte stärken

Das "Bürgergeld" wirft seinen kalten Schatten

Union und FDP streben eine Pauschalierung der Energie- und Nebenkosten sowie der Kosten der Unterkunft für Bedürftige an. Das "Bürgergeld" wirft seinen kalten Schatten voraus. Die Differenz zwischen tatsächlichen und "angemessenen" Kosten der Unterkunft werden Bedürftige in Zukunft aus ihrem Regelsatz zahlen müssen. Dabei deckt der Regelsatz schon heute nicht den Bedarf. Und der Regelsatz soll laut Koalitionsvereinbarung selbstredend nicht steigen. Dabei müsste der Regelsatz für Erwachsene schon heute bei mindestens 420 Euro liegen. Die Koalition will damit dazu beitragen, dass die Zahl der Prozesse um die Kosten der Unterkunft zurückgeht – indem sie soziale Bürgerrechte beschneidet und den Weg zu den Gerichten verstellt.

Allein im Jahr 2008 gab es 174.000 Klagen und Begehren um einstweiligen Rechtsschutz – ein Anstieg um 28 Prozent. Der ungebrochene Zuwachs an Verfahren und die Tatsache, dass beinahe die Hälfte der Verfahren zugunsten der Kläger entschieden werden, verdeutlichen eines: Selbst gesetzlich festgeschriebene soziale Rechte werden immer öfter im Verwaltungsverfahren missachtet. Die teilweise systematische Aushebelung von Gesetzen durch Verwaltungen führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger vielfach nur noch vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen. Und diesen Weg will schwarz-gelb nun auch noch verstellen.

Wir wollen das Erbringen sozialstaatlicher Leistungen so regeln, dass individuelle Eigenschaften und Besonderheiten der betroffenen Menschen akzeptiert werden und ihnen ein Wunsch- und Wahlrecht zusteht. Wir sind überzeugt davon, dass mehr Mitsprache auch mehr Engagement des Einzelnen befördert. Nicht Verwaltungen sollen über die Schicksale der Menschen entscheiden, sondern die Menschen sollen gemeinsam mit der Verwaltung Chancen realisieren und in Angriff nehmen. Wir wollen durchaus vorhandene gute Erfahrungen partnerschaftlicher Leistungserbringung nutzen und von guten wie von schlechten Beispielen lernen.

Moderne Sozialstaaten erbringen ihre Leistungen zunehmend individuell – etwa als persönliches Budget. Ohne eine Kultur der Rechtstreue und des Miteinanders zwischen Verwaltungen und Betroffenen kann es keine erfolgreiche individuelle Hilfestellung geben.

Soziale Bürgerrechte müssen tatsächlich durchsetzbar sein

Wir Grüne suchen nach Wegen, die tatsächliche Durchsetzbarkeit gesetzlich garantierter sozialer Bürgerrechte wieder herzustellen. Wir wollen, dass über die Anrechnung von Einkommen, über die Kosten der Unterkunft und über Sanktionen weniger Prozesse geführt werden. Dafür braucht es klare Regelungen und mehr Transparenz. Deshalb fordern wir zum Beispiel Orientierungswerte und Handlungsempfehlungen für die von den Städten zu übernehmenden Kosten der Unterkunft. Hierfür liegen ausgearbeitete Vorschläge des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V." vor. Außerdem können unabhängige Ombudsstellen helfen, in Konfliktfällen zwischen Hilfebedürftigen und Behörden zu vermitteln. So können Klagen verhindert werden.

Rechte stärken – kompetentes Fallmanagement sicherstellen

Wir wollen die Position der hilfebedürftigen Menschen gegenüber den Institutionen des Sozialstaats stärken. Die schematische Fallbearbeitung mittels EDV-Masken muss einem qualifizierten, individuellen und umfassenden Fallmanagement weichen, das mehr als bloße Beratung und Vermittlung ist. Statt bürokratischer Zumutungen und Gängelung müssen faire Spielregeln sowie Motivation und Bestärkung der Hilfebedürftigen im Mittelpunkt stehen. Bündnis 90/Die Grünen fordern eine nachhaltige Unterstützung, mit einer auf die jeweilige Person zugeschnittenen, die individuellen Stärken und Schwächen berücksichtigenden Vereinbarung.

Der Abschluss einer solchen Eingliederungsvereinbarung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. In Zukunft müssen sie innerhalb von acht Wochen und bei unter 25-Jährigen innerhalb von drei Wochen geschlossen werden. Nur so kann für schnelle Hilfe gesorgt werden. Die Eingliederungsvereinbarung darf nicht nach Schema F erfolgen. Sie muss individuell für die Hilfebedürftigen erstellt werden. Das Fallmanagement muss so lange andauern, wie jemand Hilfebedürftig ist.

Wir wollen eine echte Balance zwischen Fördern und Fordern herstellen. Hilfebedürftige sollen künftig den persönlichen Ansprechpartner auf Wunsch einmalig wechseln können. Bei allen Trägern der Grundsicherung sollen unabhängige Ombudsstellen eingerichtet werden, die Konflikte zwischen Hilfebedürftigen und Trägern vermitteln.

Bei allen Trägern der Grundsicherung muss es qualifizierte Ansprechpartnerinnen geben, die einen möglichen Rehabilitationsbedarf von Menschen mit Behinderungen erkennen und eine entsprechende Betreuung der zuständigen Agentur für Arbeit melden.

Wir Grüne wollen die Eigeninitiative der Hilfebedürftigen fördern und ihre Selbstbestimmung gewährleisten. Deshalb muss künftig ein Wunsch- und Wahrecht hinsichtlich der Hilfe bestehen. Eigene Vorschläge der Hilfebedürftigen, wie sie zum Nutzen der Gesellschaft beitragen wollen, müssen Priorität vor der Hilfeplanung haben. Dazu gehört auch bürgerschaftliches Engagement.

Die Sanktionsregeln müssen geändert werden. Das physische Existenzminimum darf nicht angetastet werden. Wenn keine Wahl zwischen einzelnen Förderangeboten besteht, dürfen keine Sanktionen verhängt werden. Es darf keine Sanktion geben, wenn die Aufnahme einer Arbeit verweigert wird, die mit weniger als dem tariflichen, oder – wenn kein Tarif vorhanden ist – ortsüblichen Entgelt entlohnt wird.Der Widerspruch gegen eine Sanktion muss aufschiebende Wirkung haben und der Fall der Ombudsstelle vorgelegt werden.

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