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Wir wollen einen Sozialstaat, in dem sich Gerechtigkeit mit Freiheit verbindet. Grüne Sozialpolitik strebt daher gleichermaßen Selbstbestimmung, Teilhabe und verlässliche materielle Absicherung an.
Unsere gesetzlich festgeschriebenen sozialen Rechte werden immer öfter im Verwaltungsverfahren missachtet. Das lässt sich am ungebrochenen Zuwachs an Verfahren vor den Sozialgerichten ablesen, die zur Hälfte zugunsten der Kläger entschieden werden. Ob es um die Vermittlung in Arbeit geht oder um die Gewährung von Sozialleistungen: Wenn man Menschen in schematischen Bearbeitungsverfahren mittels EDV-Masken zu Fällen degradiert, wird man keine wirksamen und befriedigenden Lösungen erzielen. Diese völlig unzulängliche Praxis muss einem qualifizierten, individuellen und umfassenden Fallmanagement weichen. Bürgerinnen und Bürger, die soziale Leistungen in Anspruch nehmen, müssen zukünftig das Recht auf Wahlmöglichkeit haben. Sie sollen mitentscheiden können, welche Maßnahmen und Hilfeleistungen für sie geeignet sind. Eigene Vorschläge müssen Priorität in der Hilfeplanung haben.
Armut beginnt, wenn Kinder wenig Chancen auf Bildung und Entwicklung haben. Zugang zu Bildung und bessere Betreuung von frühester Kindheit an ist eine Frage der Gerechtigkeit. Unser Bildungsfahrplan sieht daher vor, verstärkt in Bildung zu investieren, mehr Ganztagsschulen einzurichten und unser Bildungssystem durchlässiger zu machen.
Wer arbeitet, muss von seinem Einkommen leben können. Mindestlöhne sind notwendig, um dem zunehmenden Lohndumping Einhalt zu gebieten. Aber auch darüber hinaus müssen Menschen mit niedrigen Einkommen entlastet werden. Für Geringverdiener sind die Steuersätze zwar niedriger, doch fehlen vergleichbare Regelungen bei den Beitragssätzen zur Sozialversicherung. Das ist ungerecht und ein Grund mit für das hohe Armutsrisiko von Geringverdienenden. Unser grünes Progressivmodell soll hier Abhilfe schaffen. Es sieht vor, die Sozialabgaben im unteren Einkommensbereich zu senken, konkret zum Beispiel auf 14 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Einkommen von 1.000 Euro.
Der Regelsatz der Sozialleistungen nach Hartz IV für Erwachsene soll in Zukunft 420 Euro betragen. Dieser Betrag orientiert sich an einem Gutachten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und muss in einem transparenten Verfahren unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände regelmäßig angepasst werden. Der Bedarf von Kindern darf nicht in den Leistungen für eine Familie aufgehen, sondern ist eigenständig zu ermitteln. Auch hier müssen die Regelsätze angehoben werden. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind so anzusetzen, dass sie ihren tatsächlichen entwicklungsbedingten Bedarf decken. Langfristig wollen wir eine Kindergrundsicherung einführen, indem wir Leistungen der Ehe- und Familienförderung zusammenfassen und auf die Kinder konzentrieren. Alle Kinder sollen, unabhängig von der Familienform, über ein eigenständig gesichertes Existenzminimum verfügen.
Immer mehr Menschen in Deutschland stecken in der Schuldenfalle. Durch einen Ausbau der Schuldnerberatung wollen wir ihnen den Weg in die Privatinsolvenz und damit einen finanziellen Neustart erleichtern. Vorbeugen ist aber auch hier besser als Heilen – zum Beispiel durch schärfere Regeln für die Kreditvergabe. Um das Leben mit Überschuldung erträglicher zu machen, wollen wir das Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis einführen.