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Am 20. Oktober 2009 hat die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht offenbart, dass die Ermittlung der Hartz-IV-Sätze für Erwachsene und besonders für Kinder hochgradig zweifelhaft ist. Wir Grüne haben von Anfang an gefordert, Regelsätze transparent und nachvollziehbar nach wissenschaftlichen Kriterien zu ermitteln und nicht erst die Höhe der Sätze in der Ministerialbürokratie festzulegen, um sie dann pseudowissenschaftlich scheinbar zu legitimieren. Jeder Laie weiß, dass es grober Unfug ist, Säuglingen 13,37 Euro für Tabakwaren und Alkohol zuzubilligen, allerdings kein Geld für Windeln. Dass dies sogenannten Experten sinnvoll erscheint, lässt einen verzweifeln.
Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat gezeigt, dass er den Methoden des Bundesarbeitsministerium nicht traut und gefragt, ob die zugrunde gelegten Zahlen überhaupt "valide" oder "einfach nur gegriffen" seien, ohne den Bedarf realitätsgerecht zu ermitteln. Lediglich in den Raum zu stellen, die Regelleistungen für Erwachsene seien "ausreichend und korrekt ermittelt", wie der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium Detlef Scheele es tat, überzeugt nicht, sondern offenbart die Konzeptlosigkeit der Regierung.
Wir empfehlen der neuen Koalition und Bundesregierung dringend, nicht die Urteilsverkündung abzuwarten, sondern schon jetzt die notwendigsten Anpassungen einzuleiten Spätestens seit der heutigen Verhandlung ist nicht mehr haltbar, die Frage nach angemessenen Regelsätzen aus den Koalitionsverhandlungen heraus zu halten. Schwarz-Gelb sollte unverzüglich den Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen und sofort eine seriöse und nachvollziehbare Berechnung der Regelsätze für Kinder einleiten. Kinder sind nämlich keine kleinen Erwachsenen. Kinderregelsätze müssen sich deshalb an den tatsächlichen Bedarfen in den verschiedenen Altersgruppen orientieren und dürfen keine prozentualen Abschläge auf Erwachsenenregelsätze sein. Sozialverbände gehen davon aus, dass nach seriösen Berechnungen die Regelsätze je nach Altersgruppe derzeit zwischen 280 Euro für kleine und 360 Euro für ältere Kinder liegen müssten.
Die Schaffung von Leistungserhöhungen wäre nicht nur eine echte Verbesserung der Lebenssituation von 7 Millionen Hartz-IV-Empfängern, davon 1,7 Millionen Kindern und Jugendlichen, sondern auch unbedingt notwendiger Beitrag zur Gewährleistung "eines menschenwürdigen Daseins", wie es Gerichtspräsident Papier heute noch einmal forderte.
Schwarz-Gelb ist nun aufgefordert, eine bessere Sozialpolitik zu machen, als sie die große Koalition praktiziert hat. Viele Anregungen dazu bietet die grüne Programmatik. Echte Konzepte für eine Grundsicherung für Kinder und Erwachsene, die ihren Namen verdienen, kann man hier nachvollziehen.
Die grüne Grundsicherung bietet echte Teilhabe durch die Gewährung eines sozio-kulturellen Existenzminimums durch einen Regelsatz von 420 Euro, der sofort eingeführt werden und regelmäßig gemäß der Inflationsrate an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst werden muss. Das schließt ausdrücklich nicht aus, dass in besonderen Not- oder Lebenslagen zusätzlich wieder individuelle Leistungen ermöglicht werden.
Wir Grüne wissen: Armut von Kindern hat viele Gesichter: Chancenarmut und Mangel an Entwicklungsmöglichkeiten, aber eben auch materielle Armut. Wir setzen uns für eine Kindergrundsicherung ein, die jedes Kind entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse fördert, damit jedes Kind, egal welcher Herkunft, eine Zukunft bekommt. Aber nicht nur Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, machen die Erfahrung, was es bedeutet, wenig Geld zu haben. Deshalb muss die Ehe- und Familienförderung grundsätzlich überarbeitet werden. Wir schlagen deshalb eine eigenständige und bedingungslose Kindergrundsicherung für alle Kinder vor.