Die falschen Behauptungen der FDP
Grüne Fakten zur sozialen Gerechtigkeit
Falsche FDP-These Nr. 4
"Es darf keine Leistung ohne die Bereitschaft zur Gegenleistung geben. Wer jung und gesund ist und keine Familienangehörige zu versorgen hat, der soll auch eine Gegenleistung bringen, wenn er die Hilfe der Solidargemeinschaft in Anspruch nimmt. Wer zumutbare Arbeit oder Weiterbildung ablehnt, der muss die Folgen für die Weigerung auch deutlich spüren. Wenn Bürger in Not geraten, haben sie Anspruch auf die Hilfe unserer Gesellschaft: Wer soziale Hilfe in Anspruch nimmt, obwohl er nicht berechtigt dazu ist, nimmt die Hilfe denen, die sie wirklich brauchen. Wir wollen die Bedürftigen vor den Findigen schützen."
Richtig ist:
- Natürlich gibt es Fälle von Missbrauch beim Arbeitslosengeld II. 2009 machten sie aber nur 1,9 Prozent aller Fälle aus. 98,1 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Bezieher haben sich also vollständig an Recht und Gesetz gehalten und haben einen rechtmäßigen Anspruch auf Hilfe. Es ist zutiefst unfair, die wenigen Missbrauchsfälle zu instrumentalisieren, um die überwältigende Mehrheit hilfebedürftiger Bürger zu diffamieren.
- Das Bundesverfassungsgericht hat noch einmal betont, dass jedem das sozio-kulturelle Existenzminimum gewährt werden muss. Das ist der Kern des Sozialstaatgebots. Das bedeutet, dass man die Existenzsicherung nicht davon abhängig machen darf, ob sich jemand in einen sinnlosen Ein-Euro-Job fügt oder nicht. Allein die Frage, ob jemand hilfebedürftig ist oder nicht, ist dafür entscheidend.
- Wer die Aussage "Wir wollen die Bedürftigen vor den Findigen schützen" ernst nimmt, sollte die Steuerhinterzieher in Deutschland konsequent verfolgen und nicht auf die Schwachen in der Gesellschaft eintreten. Schätzungen zufolge ist der Steuermissbrauch achtmal höher als der Missbrauch von Sozialleistungen.
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